Keine zentrale Vorgabe geplant

Smartphone-Verbot: Schulen im Bistum Münster entscheiden selbst

Das französische Parlament hat den Gebrauch von Smartphones in den französischen Schulen verboten. Im Bistum Münster soll es dagegen keine zentrale Vorgabe geben.

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Anders als in Frankreich soll im Bistum Münster die Handynutzung an katholischen Schulen nicht grundsätzlich verboten werden. „Es gibt für unsere Schulen keine zentrale Vorgabe für die Nutzung von Smartphones“, sagte der Leiter der Hauptabteilung Schule und Erziehung im Bischöflichen Generalvikariat Münster, William Middendorf auf Anfrage von „Kirche-und-Leben.de“.

„Soweit Regelungen bisher bestehen, werden diese durch die Schulleitung oder durch die Schulkonferenz in der schulischen Hausordnung festgelegt“, so Middendorf in einer schriftlichen Stellungnahme.

 

Privaten Gebrauch unterbinden

 

William Middendorf.
William Middendorf. | Foto: Georg Thomas

„Da heute nach den einschlägigen empirischen Studien praktisch alle Schülerinnen und Schüler in den weiterführenden Schulen ein Smartphone besitzen, kann es durchaus sinnvoll sein, Smartphones im Unterricht einzusetzen, etwa für die Recherche im Internet oder die Nutzung didaktischer Apps“, so Middendorf weiter. Wichtig sei allerdings, dass die Nutzung des Smartphones für private Zwecke im Unterricht unterbunden werde.

Hierzu seien klare schulische Regeln hilfreich, die gegenüber Schülern und Eltern transparent gemacht werden müssten. Auch in den Pausen solle die Nutzung von Smartphones möglichst unterbleiben, führte Middendorf aus. Pausen sollten der Erholung und dem Austausch der Schülerinnen und Schüler untereinander dienen.

 

Verbot für junge Schüler

 

Das französische Parlament hatte in dieser Woche ein bereits bestehendes Verbot von Handys an den Schulen ausgeweitet. Es bezieht sich jetzt auf Schüler im Alter von drei bis 15 Jahren. Französische Gymnasien haben allerdings die freie Entscheidung: Sie können ein solches Verbot einführen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Die Regelung erstreckt sich auch auf Pausen, auf schulische Aktivitäten außerhalb des Schulgebäudes und auf weitere internetfähige Geräte wie Tablets und Smartwatches. Deutsche Bildungsexperten hatten unterschiedlich auf das französische Verbot reagiert. So hatte der Deutsche Lehrerverband den Vorstoß als positiv bewertet.

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