NRW-Wirtschaftsminister Duin kündigt „Runden Tisch“ an

Sonntags-Einkauf: Niedersachsen will reformieren, NRW nicht

UPDATE: Niedersachsen will sein Ladenöffnungsgesetz novellieren. Die Landesregierung beschloss am Dienstag einen Entwurf. Die Landesregierung in NRW strebt derweil keine weiteren Ausnahmen für Ladenöffnungen an Sonntagen an.

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UPDATE: Niedersachsen will sein Ladenöffnungsgesetz novellieren. Die Landesregierung beschloss am Dienstag einen Entwurf. Danach sollen die Läden an sämtlichen Feiertagen geschlossen bleiben sowie am 27. Dezember, wenn dieser auf einen Sonntag fällt. Bleiben soll es auch bei vier verkaufsoffenen Sonntagen pro Jahr. Kommunen sollen allerdings eine Genehmigung pro Jahr für einzelne Verkaufsstellen sowie je Stadtbezirk geben können, wenn dies „kommunalen Entwicklungszielen diene“.

Trotz zunehmender Rechtsunsicherheit strebt die nordrhein-westfälische Landesregierung keine weiteren Ausnahmen für Ladenöffnungen an Sonn- und Feiertagen an. An dem zwischen Handel, Gewerkschaften, Kirchen und Kommunen erzielten Konsens von maximal vier Sonntagsöffnungen pro Geschäft solle festgehalten werden, sagte NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin (SPD). Die Landesregierung werde das Gesetz so beibehalten. Zugleich kündigte Duin an, einen Runden Tisch mit Vertretern der Interessengruppen einzuberufen, um sich über „rechtssichere Sonntagsöffnungen“ zu verständigen.

Seit Juni 2016 hatte die Gewerkschaft Verdi in NRW vor zuständigen Gerichten gegen 17 verkaufsoffene Sonntage geklagt und erfolgreich Einstweilige Verfügungen erwirkt, darunter in Münster. Daraufhin hatten Kommunen vorsorglich bereits genehmigte Ladenöffnungen an Sonntagen wieder abgesagt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte Verdi im November 2015 ein Klagerecht gegen verkaufsoffene Sonntage in einzelnen Kommunen zugestanden.

 

NRW-Minister Duin sieht keinen Änderungsbedarf

 

Nach dem NRW-Ladenöffnungsgesetz darf jedes Geschäft an maximal vier Sonntagen pro Jahr öffnen. Auf ihrem gesamten Gebiet – Innenstadt plus Stadtteile – kann eine Kommune jährlich bis zu elf verkaufsoffene Sonntage genehmigen. Diese brauchen Anlässe wie Stadtfeste oder Weihnachtsmärkte. Dabei muss das Ereignis mehr Besucher anziehen, als allein wegen der Geschäftsöffnung kommen würden. An maximal zwei Adventssonntagen darf geöffnet sein.

Minister Duin sagte, er sehe keinen gesetzlichen Änderungsbedarf. Allerdings gebe es in den Kommunen durch jüngste Gerichtsentscheidungen eine spürbare „Verunsicherung und Rechtsunsicherheit“. Die Gerichte hätten Sonntagsöffnungen vor allem wegen unzureichender Anlässe oder fehlender Besucherprognosen der Kommunen gestoppt.

 

Sonntag grundgesetzlich geschützt

 

Sonn- und Feiertage sind grundsätzlich als Tage der Arbeitsruhe, der körperlichen Erholung, der Gottesverehrung und der „seelischen Erhebung“ geschützt. Entsprechende Formulierungen finden sich im Grundgesetz und in vielen Landesverfassungen, zum Beispiel in NRW und in Niedersachsen – also in den Ländern, in denen das Bistum Münster liegt.

Duin sagte, bundesweit gebe es zwischen drei (in Bayern) und acht (in Berlin) verkaufsoffene Sonntage. Zwei Drittel der Bundesländer habe sich für vier Sonntage entschieden. Selbst aus dem Handel in NRW gebe es derzeit keine Forderungen für mehr verkaufsoffene Sonntage.

Der Präsident des Handelsverbands Deutschland, Josef Sanktjohanser, kritisiert den Flickenteppich von Regelungen: „Hier provoziert der Gesetzgeber über Bundesländergrenzen hinweg Standortnachteile, weil im einen Land diese Regelung gilt, im anderen jene.“ Hier könnte es aber Abhilfe geben: Die Arbeitsministerkonferenz der Länder hat bereits vor einem Jahr beschlossen, dass über Sonntagsarbeit gemeinsam mit der Bundesregierung verhandelt werden solle. Derweil bringt Sanktjohanser „bundesweit zehn verkaufsoffene Sonntage ohne besonderen Anlass“ ins Gespräch.

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