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Kardinal Reinhard Marx hat Kritik aus dem Vatikan am kirchlichen Reformprozess in Deutschland zurückgewiesen. Es wäre hilfreich gewesen, wenn die römische Seite vor der „Versendung von Schriftstücken“ das Gespräch gesucht hätte, heißt es in einem Antwortschreiben des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz an den zuständigen römischen Kurienkardinal Marc Ouellet. Darüber berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ in ihrer Samstagsausgabe.
In einem Brief mit Datum vom 4. September hatte der Leiter der römischen Bischofskongregation die deutschen Bischöfe ermahnt, sich keine Entscheidungskompetenzen für Fragen anzumaßen, die allein auf weltkirchlicher Ebene entschieden werden könnten. In der Antwort von Marx heißt es laut FAZ: „Wir hoffen, dass Ergebnisse einer Meinungsbildung in unserem Land auch für die Weltkirche und für andere Bischofskonferenzen im Einzelfall hilfreich sind. Jedenfalls kann ich nicht erkennen, dass und wieso Fragen, zu denen das Lehramt Festlegungen getroffen hat, jeder Debatte entzogen werden sollen, wie Ihre Schreiben suggerieren.“
Synodaler Weg wird weitergehen
Marx hatte zusammen mit dem Schreiben Ouellets ein Gutachten des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte erhalten. Darin wird das Reformprojekt „synodaler Weg“ als schwer vereinbar mit dem Kirchenrecht beurteilt. Dieses Projekt hatten die Deutsche Bischofskonferenz und der Laien-Dachverband ZdK im Frühjahr beschlossen, um im Zuge des Missbrauchsskandals verlorengegangenes Vertrauen zurückzugewinnen.
Marx verwahrt sich in dem Schreiben dem Bericht zufolge gegen den Vorwurf, die Bischöfe veranstalteten de facto eine Synode, ohne diese so zu nennen. Die Bischöfe hätten für die Beratungen bewusst keine Form gewählt, die vom Kirchenrecht erfasst sei, so der Münchner Erzbischof an den römischen Kardinal: „Sie wissen das aus unseren Protokollen.“ Der „synodale Weg“ sei vielmehr ein Prozess eigener Art, und daher sollten die Satzungen auch nicht durch die Brille kirchenrechtlich verfasster Instrumente gelesen werden.
Weltkirchliche Angelegenheiten sollen dem Papst übermittelt werden
Zur römischen Kritik an den Abstimmungsregeln des „synodalen Wegs“ bemerkte Marx, diese beziehe sich auf einen Satzungsentwurf, der mittlerweile überholt sei. Ohnehin, so Marx weiter, könne kein Beschluss einen Bischof rechtlich binden. „Es mag Beschlussfassungen geben, die sich an die Bischofskonferenz oder an die Bischöfe wenden, die dann über den angemessenen Weg entscheiden, wie mit diesen Beschlüssen umzugehen ist.“ Handele es sich um weltkirchliche Fragen, würden diese dem Papst zu weiteren Schritten nach dessen Ermessen übermittelt.