Arbeit der Institute gewürdigt

Vatikan gibt katholischen Fakultäten neue Leitlinien vor

Papst Franziskus will die Arbeit kirchlicher Hochschulen und theologischer Fakultäten aktuellen Herausforderungen anpassen. Ein neues vatikanisches Dokument nennt dazu vier Kriterien zur Ausrichtung der Einrichtungen.

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Papst Franziskus will die Arbeit kirchlicher Hochschulen und theologischer Fakultäten aktuellen Herausforderungen anpassen. Dazu veröffentlichte der Vatikan am Montag eine Apostolische Konstitution mit dem Titel „Veritatis gaudium“ (Freude der Wahrheit); sie soll ein Vorgängerdokument von 1979 fortschreiben.

Das Dokument setzt neue Prioritäten für Forschung und Lehre. Zudem soll es die kirchliche Hochschullandschaft an Bildungsreformen wie den Bologna-Prozess anpassen und internationale Abkommen berücksichtigen, denen der Heilige Stuhl zwischenzeitlich beigetreten ist.

 

Vier Kriterien

 

Für kirchliche Fakultäten, Institute und theologische Fakultäten an nichtkirchlichen Universitäten formuliert die Konstitution vier Kriterien:

  • das Wesen der christlichen Botschaft zu verstehen;
  • den Dialog auch mit nichtkatholischen oder nichtreligiösen Fachleuten als Mittel, die Wahrheit besser zu erkennen;
  • das Wissen trotz fachlicher Differenzierung und unterschiedlicher kultureller Ausdrucksformen zu bündeln und
  • ein Netzwerk von Einrichtungen sowie Forschungsschwerpunkte zu bilden, die sich auf das Studium der „epochalen Probleme“ von heute konzentrieren und dazu „geeignete, realistische Lösungsvorschläge machen“.

Die vatikanische Bildungskongregation würdigt zugleich die Arbeit theologischer Fakultäten an Hochschulen. Neben der wissenschaftlichen Ausbildung hätten sie „eine unverzichtbare gesellschaftliche Rolle“, heißt es. Der Papst rufe die Fakultäten auf, „die eine Welt in den Blick“ zu nehmen. Außerdem sollten sie „Orte der Einführung in das Gottesgeheimnis“ sein, des Dialogs und der wissenschaftlichen Forschung über das jeweilige Fachgebiet hinaus.

 

Umsetzung bis Dezember 2019

 

Das Dokument regt an, Migranten, die „nicht über die regulär erforderlichen Dokumente verfügen“, das Verfahren zur Studienzulassung zu erleichtern. Ferner gibt das Dokument Hinweise zu Fernstudiengängen und einem Studium mit Hilfe moderner Informationstechnologie.

Bis Anfang Dezember 2019 sollen die Einrichtungen die erforderlichen Maßnahmen umsetzen oder in Verhandlungen mit nichtkirchlichen Partnern eingebracht haben, sagte der Sekretär der Bildungskongregation, Erzbischof Angelo Vincenzo Zani.

 

Spekulationen zu deutschen Fakultäten zurückgewiesen

 

Am Rande der Vorstellung des Dokuments wandte sich die Kongregation gegen Spekulationen über die Zahl katholisch-theologischer Fakultäten in Deutschland. Sie habe nie davon gesprochen, dass es maximal vier oder fünf katholisch-theologische Fakultäten brauche und sich „im Blick auf die Anzahl sowie Planung künftiger Fakultätsstandorte“ nicht derart geäußert.

Rom habe inhaltliche Vorstellungen von Aufgaben und Identität der Fakultäten. Für eventuelle Schließungen sei die Behörde nicht zuständig.

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