Neuer Termin ist 2025

Wahl der Kirchenvorstände in NRW wird um ein Jahr verschoben

  • Die Wahl der Kirchenvorstände in den katholischen Pfarreien in NRW wird verschoben.
  • Sie soll nun ein Jahr später, also 2025, stattfinden.
  • Hintergrund ist die Modernisierung des Kirchenvorstandsrechts.

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Die nächste Wahl der Kirchenvorstände in den katholischen Pfarrgemeinden Nordrhein-Westfalens wird um ein Jahr verschoben. Sie findet erst im Herbst 2025 statt, wie die fünf Bistümer des Landes am Montag mitteilten. Hintergrund sei die angestrebte Modernisierung des Kirchenvorstandsrechts, die Anfang 2024 in Kraft treten soll. Die Amtszeit der derzeitigen Gremienmitglieder verlängere sich damit um ein Jahr.

Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen einer Gemeinde. Er besteht aus dem leitenden Pfarrer und gewählten ehrenamtlichen Mitgliedern sowie weiteren aufgrund besonderer Rechtstitel Berechtigten.

Gesetz von 1924 muss aufgehoben werden

Die Bistümer hatten im März einen Entwurf für die neue Regelung vorgelegt. Er sieht unter anderem vor, dass die Kirchenvorstände künftig digital tagen können und die Wahlperiode von bisher sechs auf vier Jahre verkürzt wird.

Damit das neue kircheninterne Gesetz in Kraft treten kann, muss zuvor ein Landesgesetz von 1924, das die Belange bislang regelt, aufgehoben werden. Dazu sei man derzeit im Austausch mit dem Land, hieß es.

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