Neues Gesetz soll 2024 kommen

NRW-Bistümer wollen Arbeit von Kirchenvorständen neu regeln

  • Die Arbeit der Kirchenvorstände in NRW soll neu geregelt werden.
  • So soll eine digitale Tagung des Gremiums ermöglicht werden.
  • Das Gesetz muss mit der Landesregierung abgestimmt werden.

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Die Arbeit der ehrenamtlichen Kirchenvorstände in katholischen Pfarrgemeinden in Nordrhein-Westfalen soll neu geregelt werden. Dazu haben die fünf Bistümer des Landes nun einen Entwurf für ein neues kircheninternes Gesetz vorgelegt, wie sie am Mittwoch mitteilten. Darüber wollen sie mit dem Land, dessen Zustimmung erforderlich sei, in vertiefte Abstimmungen gehen.

Das Kirchliche Vermögensverwaltungsgesetz (KVVG) soll zum 1. Januar für die Bistümer Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn in Kraft treten. Dafür muss zuvor ein Landesgesetz von 1924, das die Belange bislang regelt, vom Landtag aufgehoben werden.

Kirchenvorstand soll digital tagen dürfen

Nach dem KVVG soll weiterhin der Kirchenvorstand das Vermögen einer Gemeinde verwalten – dies aber flexibler tun können, indem er etwa auch digital tagen darf. Auch soll die Wahlperiode für die Mitglieder von sechs auf vier Jahre verkürzt werden. Der Kirchenvorstand besteht aus dem leitenden Pfarrer und gewählten Mitgliedern sowie weiteren aufgrund besonderer Rechtstitel Berechtigten.

Künftig soll laut Gesetzentwurf nach Möglichkeit ein Pfarrgemeinderatsmitglied auch Teil des Kirchenvorstands sein. Der Pfarrgemeinderat unterstützt den Pfarrer vor allem bei seinen seelsorglichen Aufgaben.

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