Rückmeldungen für Entwurf bis 18. September

Arbeit der Kirchenvorstände soll „zeitgemäßer“ werden - kürzere Amtszeit

  • Die fünf katholischen Bistümer in Nordrhein-Westfalen wollen den Umgang mit Vermögen in Kirchengemeinden neu regeln.
  • Der Kirchenvorstand soll digital tagen dürfen, die Wahlperiode werde auf vier Jahre verkürzt.
  • Rückmeldungen zum Entwurf sind bis zum 18. September möglich.

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Die fünf Bistümer in Nordrhein-Westfalen wollen den Umgang mit Vermögen in katholischen Kirchengemeinden neu regeln. Es soll künftig „zeitgemäßer“ verwaltet werden, wie es in einer gemeinsamen Mitteilung von Montag heißt. So soll der Kirchenvorstand etwa auch digital tagen dürfen und die Wahlperiode für die Mitglieder von sechs auf vier Jahre verkürzt werden. Laut Informationen des Bistums Münster können alle Kirchengremien bis zum 18. September vor Ort Rückmeldungen zu dem Entwurf geben. Danach werde eine endgültige Fassung erstellt und mit der Landesregierung abgestimmt, hieß es.

Bislang regelt das „Preußische Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens“ von 1924 unter anderem die Zuständigkeiten und Besetzung des Kirchenvorstands. Dieses Landesgesetz soll nun in das Kirchliche Vermögensverwaltungsgesetz (KVVG) überführt werden und für die Bistümer Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn gelten. Der Kirchenvorstand ist in katholischen Gemeinden für die Verwaltung des Kirchenvermögens zuständig. Er besteht aus dem leitenden Pfarrer und gewählten Mitgliedern sowie weiteren aufgrund besonderer Rechtstitel Berechtigten.

Verzahnung Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat

Informationen zum Kirchenvorstandsrecht sind auf der Webseite des Bistums Münster abrufbar.

Der Kirchenvorstand soll nach Angaben der Bistümer auch weiterhin das Vermögen verwalten. Künftig solle jedoch mindestens ein Kirchenvorstandsmitglied zudem Teil des Pfarrgemeinderats sein. Dadurch solle die Finanzplanung besser mit den pastoralen Anforderungen verbunden werden. Der Pfarrgemeinderat unterstützt den Pfarrer vor allem bei seinen seelsorglichen Aufgaben. Nach außen sollen den Kirchenvorstand künftig nur noch zwei statt drei Mitglieder vertreten dürfen.

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