Kirche+Leben Lexikon

Was macht ein Generalvikar?

Der Generalvikar ist der persönliche Stellvertreter des Bischofs in allen Verwaltungsaufgaben. Somit ist der Generalvikar Leiter des Bischöflichen Generalvikariats, der zentralen Verwaltungsbehörde des Bistums.

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Ein Generalvikar gilt als wichtigster Mitarbeiter des Bischofs an der Spitze einer Diözese und als dessen „alter ego“. Er ist der persönliche Stellvertreter des Bischofs in allen Verwaltungsaufgaben. Darin ist er mit dem Manager eines Unternehmens vergleichbar. Laut Kirchenrecht besitzt er die Gewalt, „die der Diözesanbischof von Rechts wegen hat, um alle Verwaltungsakte erlassen zu können“.

 

Mindestens 30 Jahre alt

 

Das Generalvikariat ist zentrale Verwaltungsbehörde eines Bistums. Mancherorts heißt sie Ordinariat. Sie gewährleistet das Funktionieren von Seelsorge, Sozialdiensten und Bildungseinrichtungen.

Ein Generalvikar muss Priester und mindestens 30 Jahre alt sein. Er darf laut Kirchenrecht „niemals gegen den Willen oder die Absicht des Diözesanbischofs handeln“. Wenn ein Bischof abgesetzt oder versetzt wird, zurücktritt oder stirbt, verliert der Generalvikar automatisch sein Amt.

Generalvikare des Bistums Münster
1826 – Franz Arnold Melchers
1852 – Paul Ludolf Melchers
1857 – Johann Bernard Brinkmann
1871 – Joseph Giese
1894 – Ludwig von Noël
1905 – Felix von Hartmann
1911 – Johannes Poggenburg
1913 – Heinrich Hasenkamp
1923 – Franz Meis
1947 – Heinrich Gleumes
1948 – Johannes Pohlschneider
1954 – Laurenz Böggering
1967 – Reinhard Lettmann
1973 – Hermann Josef Spital
1981 – Heinrich Janssen
1986 – Werner Thissen
1999 – Norbert Kleyboldt
2016 – Norbert Köster
ab 10/2018 – Klaus Winterkamp

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