Ex-Vatikan-Behördenchef will in Berufung gehen

Wegen Entlassung: Ordensfrau gewinnt vor Gericht gegen Kardinal Ouellet

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Neuer Ärger für den früheren Vatikan-Behördenleiter Ouellet: Es geht um Streit in einem französischen Kloster. Eine frühere Nonne wehrte sich erfolgreich gegen ihre Entlassung.

Der frühere vatikanische Behördenchef Kardinal Marc Ouellet (79) ist von einem französischen Gericht zu Schadenersatz verurteilt worden. Auch zwei Ordensleute als vatikanische Prüfer („Visitatoren“) wurden für schuldig befunden, eine traditionalistische Ordensfrau aus der Bretagne ohne Begründung entlassen zu haben, wie französische Medien übereinstimmend berichten. Die Verurteilten, darunter auch die Ordensgemeinschaft der Dominikanerinnen vom Heiligen Geist selbst, kündigten demnach an, in Berufung zu gehen.

Das Zivilgericht von Lorient entschied laut den Berichten am Mittwoch in erster Instanz, der damalige Leiter der vatikanischen Bischofskongregation und seine mit der Überprüfung Beauftragten hätten im Oktober 2020 die Entlassung von Sabine Baudin de la Valette (Ordensname Mutter Marie Ferreol, 57) aus der traditionalistischen Gemeinschaft von Pontcallec in Berne bei Lorient veranlasst, nach 34 Jahren und ohne Angabe von Gründen.

Vorwurf: Manipulation und geistliche Missbräuche

Die verhängten Schadenersatzzahlungen gegen die Beklagten und den Orden belaufen sich demnach auf insgesamt gut 300.000 Euro. Bei den Visitatoren handelt es sich um einen Benediktiner-Abt und eine Äbtissin der Zisterzienserinnen. Sie hatten laut den Berichten für ihren Prüfungsbericht rund 100 Personen rund um die Gemeinschaft angehört. Grund dafür sollen jahrelange Spannungen zwischen den Dominikanerinnen von Pontcallec gewesen sein. Der Ordensfrau wurden demnach Manipulation und geistliche Missbräuche zur Last gelegt.

Der Vorsitzende des Zivilgerichts, Armelle Picard, bemängelte laut der Zeitung „La Croix“ (online Mittwochabend), keinen Zugriff auf die Klageschrift des Vatikans zu haben. Der Anwalt der beiden Visitatoren, Bertrand Ollivier, habe entgegnet, in kirchenrechtlichen Angelegenheiten gebe es kein Recht auf Akteneinsicht. Die Anwältin der entlassenen Ordensfrau, Adeline Le Gouvello, machte demnach geltend, diese habe selbst 2011 „schwerwiegende Missbräuche und Tatbestände“ innerhalb der Gemeinschaft angeprangert; danach sei die Atmosphäre vergiftet gewesen.

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