Gerichtsverfahren gegen Artikel der „Bild“

Woelki muss sich persönlich vor Gericht einer Befragung stellen

  • Kardinal Rainer Maria Woelki wird am 28. März im Rahmen eines presserechtlichen Verfahrens gegen den Verlag der „Bild“-Zeitung vor dem Landgericht Köln befragt.
  • Anfang März hatte das Landgericht beschlossen, den Erzbischof als Partei zu hören.
  • Woelki hatte gegen einen Artikel der „Bild“-Zeitung aus dem Jahr 2021 geklagt. Eine Darstellung der Zeitung wies er mit einer eidesstattlichen Versicherung zurück.

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Im presserechtlichen Verfahren gegen den Axel-Springer-Verlag wird der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki am 28. März vor Gericht befragt. Das Landgericht Köln kündigte am Montag den Fortsetzungstermin in dem Rechtsstreit an. Es hatte Anfang März in einem Beweisbeschluss festgelegt, dass der Erzbischof als Partei gehört wird.

Woelki klagt gegen einen „Bild“-Artikel von Mai 2021: Er habe 2017 einen Pfarrer befördert, obwohl er belastende Inhalte aus dessen Personalakte gekannt habe – in Form eines Gesprächsprotokolls sowie einer Polizeiwarnung vor einem Einsatz des Priesters in der Jugendarbeit. Der Kardinal wies die Darstellung auch in Form einer eidesstattlichen Versicherung zurück: Er habe nur von einem lange zurückliegenden und nicht strafbaren sexuellen Kontakt des Priesters mit einem 16 Jahre alten Prostituierten sowie von „weiteren Gerüchten“ gehört, also von unbewiesen gebliebenen Vorwürfen.

Ex-Missbrauchsbeauftragter belastet Woelki

Laut der für Pressesachen zuständigen 28. Zivilkammer unter Vorsitz von Richter Dirk Eßer da Silva ist die persönliche Einvernahme nur zulässig, wenn alle anderen vorgebrachten Beweismittel ausgeschöpft sind und kein vollständiger Beweis erbracht wurde. Bislang hatte das Gericht auf Antrag des beklagten Verlags zwei Zeugen gehört: die frühere Sekretärin von Woelkis Vorgänger, Kardinal Joachim Meisner, und den früheren Missbrauchsbeauftragten des Erzbistums Köln, Oliver Vogt.

Vogt sagte, er habe Woelki 2015 verschiedene Dokumente über den betreffenden Priester zukommen lassen, damit der Erzbischof über eine Anhörung des Geistlichen wegen der vielen eingegangenen Vorwürfe entscheiden könne. Vogt kann sich nach eigenem Bekunden aber nicht mehr daran erinnern, ob in der Materialsammlung auch die beiden Dokumente aus der Personalakte enthalten waren. Er gehe aber davon aus. Auch wisse er nicht, ob Woelki die von ihm zusammengestellten Dokumente gelesen habe.

Was sagt eine ehemalige Mitarbeiterin?

Die frühere Meisner-Sekretärin sagte, sie habe Woelki schon um das Jahr 2010 in seiner Zeit als Kölner Weihbischof über Saunabesuche des Priesters mit Messdienern oder den bei einer Rom-Reise erfolgten Kauf von Unterhosen mit Penis-Darstellungen informiert. Die Personalakte des Priesters und die Polizeiwarnung habe sie aber nicht gesehen und mit Woelki daher auch nicht darüber gesprochen. Seit der Aussage der Frau ermittelt die Kölner Staatsanwaltschaft gegen Woelki wegen des Verdachts einer Falschaussage. Der betroffene Priester zeigte seinerseits die Sekretärin wegen uneidlicher Falschaussagen an.

Wegen anderer „Bild“-Berichte über den Umgang Woelkis mit dem Priester hatte das Oberlandesgericht Köln vorige Woche in zweiter und letzter Instanz der Zeitung vier von sechs Aussagen verboten.

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