Oberlandesgericht Köln urteilt und schließt Revision aus

Gericht verbietet vier „Bild“-Aussagen zu Woelki – und lässt zwei zu

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In mehreren Verfahren klagt Kardinal Rainer Maria Woelki gegen Berichte der "Bild"-Zeitung rund um das Thema Missbrauch. Nun fällte das Oberlandesgericht Köln zwei Urteile - und erneut fühlen sich beide Seiten in ihrer Position bestätigt.

Im Rechtsstreit zwischen Kardinal Rainer Maria Woelki und dem Axel-Springer-Verlag hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln mehrere Entscheidungen der Vorinstanz zugunsten des Erzbischofs bestätigt. In zwei am Donnerstag verkündeten Urteilen bekräftigte das OLG das vom Landgericht Köln erlassene Verbot von vier Äußerungen der "Bild"-Zeitung. Zwei weitere ließ das OLG zu. In beiden Verfahren wurde eine Revision ausgeschlossen.

In dem Streit geht es zum einen um einen Bericht über einen von Woelki 2017 beförderten Priester, der etliche Jahre zuvor einen sexuellen Kontakt zu einem 16-jährigen Prostituierten hatte. Unter anderem wertete es das OLG als unwahre Tatsachenbehauptung, der Priester habe der Polizei 2001 sexuelle Handlungen mit einem Minderjährigen und Kindesmissbrauch gestanden. Die Minderjährigkeit sei bei der Vernehmung nicht zur Sprache gekommen, so das OLG. Zudem sei das Verhalten des Priesters nach damaligem Recht nicht strafbar gewesen. Deshalb sei es unzulässig zu schreiben, Woelki habe einen "Sexualstraftäter" befördert.

Was das OLG für zulässig hält

Als zulässige Meinungsäußerung wertete das OLG dagegen die Überschrift "Obwohl er von den Vorwürfen wusste: Kardinal Woelki beförderte Missbrauchs-Priester". Die "scharfe und zugespitzte Kritik" müsse sich der Erzbischof angesichts der öffentlichen Diskussion um sein Verhalten bei der Missbrauchs-Aufarbeitung gefallen lassen. Die Formulierung "Missbrauchs-Priester" umfasse neben der rechtlichen auch eine moralische Bewertung.

In einem zweiten Urteil bestätigte das OLG die Entscheidung des Landgerichts, wonach ein "Bild"-Bericht über einen "bislang geheim gehaltenen Bericht aus dem Giftschrank des Erzbistums" nicht den Tatsachen entspreche. Die Überschrift des Artikels "Die Vertuschungs-'Mafia' im Erzbistum Köln" ließ das OLG im Gegensatz zum Landgericht aber zu. Diese Aussage betreffe Woelki selbst nicht und damit auch nicht sein Persönlichkeitsrecht.

Reaktionen der Streitparteien

Woelkis Rechtsbeistand Carsten Brennecke erklärte, das OLG habe die Verbotsentscheidungen "hinsichtlich der relevanten Kernaussagen" bestätigt. Er legte dem Autor der Berichte eine Entschuldigung beim Kardinal nahe: "Zumindest sollten diese Entscheidungen Anlass geben, die journalistischen Standards im Hause Axel Springer zu überprüfen."

Der Verlag erklärte dagegen, das OLG habe die bisherigen Urteile des Landgerichts korrigiert. "Bild" habe in den entscheidenden Punkten zutreffend berichtet. Das Erzbistum Köln sei mit dem Versuch gescheitert, "der Berichterstattung über Missbrauch und deren Vertuschung ein Ende zu setzen".

Weiteres presserechtliches Verfahren

Der Fall des beförderten Priesters spielt auch in einem weiteren, noch laufenden presserechtlichen Verfahren vor dem Landgericht eine Rolle. Hier muss Woelki nach einem in der letzten Woche veröffentlichten Beweisbeschluss demnächst persönlich vor Gericht erscheinen.

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