Landgericht Köln sieht "unzulässige Verdachtsberichterstattung"

Kardinal Woelki gegen "Bild"-Zeitung vor Gericht erneut erfolgreich

  • Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki hat sich erneut mit Erfolg juristisch gegen einen Bericht der "Bild"-Zeitung gewehrt.
  • Das Kölner Landgericht entschied, ein Bericht über eine "Vertuschungs-'Mafia'" im Erzbistum Köln stelle eine unzulässige Verdachtsberichterstattung dar.
  • Zudem entspreche die Rede von einem "bislang geheim gehaltenen Bericht aus dem Giftschrank des Erzbistums" nicht den Tatsachen.

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Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki hat sich erneut mit Erfolg juristisch gegen einen Bericht der "Bild"-Zeitung gewehrt. Das Kölner Landgericht entschied, ein Bericht über eine "Vertuschungs-'Mafia'" im Erzbistum Köln stelle eine unzulässige Verdachtsberichterstattung dar. Zudem entspreche die Rede von einem "bislang geheim gehaltenen Bericht aus dem Giftschrank des Erzbistums" nicht den Tatsachen.

Tatsächlich sei das anonyme Schreiben verschiedenen Anwälten zur Prüfung vorgelegt worden; es sollte bei Vorliegen strafrechtlicher Relevanz an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden, so das Gericht. Die Behauptung der Zeitung lege nahe, der Kardinal habe die Aufarbeitung der Missbrauchsfälle nicht ernsthaft betrieben Dies setze dessen Ruf herab und verletzte seine Persönlichkeitsrechte.

Falsche Verdachtsberichterstattung

Zur Formulierung "Vertuschungs-'Mafia'" führte das Gericht aus, der Leser verstehe darunter ein systematisches Zusammenwirken einer Clique an der Spitze des Erzbistums zur Vertuschung sexueller Gewalt von Priestern gegen Minderjährige, zu der auch der Erzbischof zu rechnen sei. Dieser Eindruck werde durch den Kontext und die konkrete Aufmachung gefördert. "Es sei jedoch nicht das erforderliche Mindestmaß an belastbaren Tatsachen ersichtlich", so das Gericht.

Zudem seien entlastende Umstände, die der Kardinal der Zeitung mitgeteilt habe, nicht im notwendigen Maß genannt worden. Damit habe die "Bild"-Zeitung die rechtlichen Grundsätze einer Verdachtsberichterstattung nicht eingehalten.

Zwei Urteile zuvor bereits gefallen

Gegen das Urteil kann den Angaben zufolge beim Oberlandesgericht Köln Berufung eingelegt werden. Das Landgericht entschied im dritten von insgesamt vier Verfahren, die Woelki gegen Berichte der "Bild"-Zeitung angestrengt hat. Gegen die Artikel erwirkte der Kardinal zum Teil bereits einstweilige Verfügungen.

Über zwei Verfahren hatte die 28. Zivilkammer bereits Mitte Mai geurteilt. Danach hat die Zeitung unzulässigerweise behauptet, Woelki habe einen "Missbrauchs-Priester" und "Sexualstraftäter" befördert. Die Rede von einem "Woelki-Skandal" beanstandete das Gericht hingegen nicht; dagegen legten Woelkis Anwälte Berufung ein. Im vierten Verfahren will das Landgericht am 22. Juni ein Urteil verkünden.

Woelki-Anwalt: Entschuldigung wegen "Kampagne" nötig

Der Anwalt Woelkis, Carsten Brennecke erklärte, die nun ergangenen Urteile rückten "die Bild-Kampagne" gegen Woelki ins rechte Licht. Für die Zeitung und ihren Autor sei es an der Zeit, sich beim Kardinal zu entschuldigen.

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