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Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki wehrt sich gegen Vorwürfe, er habe einen geständigen Missbrauchstäter befördert. „Nach heutigem Kenntnisstand hat der Kardinal zu keinem Zeitpunkt einen Priester befördert, der nach damals geltenden Recht mit Kindesmissbrauch zu tun hatte“, erklärte die Erzdiözese.
Sie äußerte sich zum Bericht der „Bildzeitung“, Woelki habe 2017 den Geistlichen D. befördert, obwohl er von früheren Vorwürfen gegen den Priester wusste. Die Ernennung erfolgte laut Erzbistum 2017 auf ausdrückliche Empfehlung des damaligen Stadtdechanten H., der inzwischen selbst nach Vorwürfen sexueller Grenzüberschreitungen gegenüber einem erwachsenen Praktikanten sein Amt abgegeben hat.
Pfarrer D. beurlaubt
Zum Zeitpunkt der Ernennung von D. sei lediglich ein nicht strafbarer Vorfall aus dem Jahr 2001 eindeutig belegt gewesen. Zudem sei ein psychologisches Gutachten eingeholt worden, das dem Priester eine uneingeschränkte Einsatzfähigkeit in der Seelsorge attestiert habe.
Am Dienstag wurde Pfarrer D. bis zur Klärung der Vorwürfe beurlaubt. Durch aktuelle Medienberichte „von alten Vorwürfen“ seien die Bedingungen für ein Vertrauensverhältnis zwischen ihm und seiner Gemeinde wesentlich beeinträchtigt, begründet das Erzbistum.
Staatsanwaltschaft stellt Ermittlung wegen Verjährung ein
Anfang Januar hat es nach eigenen Angaben den Geistlichen wegen des Verdachts des Missbrauchs von Schutzbefohlenen angezeigt. Ende 2020 habe die Stabsstelle Intervention im Generalvikariat neue Erkenntnisse zu einem Vorwurf gegen D. aus dem Jahr 1995 erhalten, ein kirchenrechtliches Verfahren eröffnet und die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Deren Sprecher sagte der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA), man habe am Dienstag die Ermittlungen wegen Verjährung eingestellt.
Das Erzbistum hatte zuvor mitgeteilt, es warte noch auf diese Rückmeldung. Das kirchenrechtliche Verfahren ruhe, bis die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zum Abschluss gekommen seien.
Der Fall D.
Der Fall des Priesters D. ist auch Thema in den Missbrauchsgutachten für die Erzdiözese Köln. Die nicht veröffentlichte Untersuchung der Kanzlei Westpfahl-Spilker-Wastl sieht Pflichtverletzungen von Amtsträgern im Umgang mit diesem Fall, die Untersuchung des Kölner Strafrechtlers Björn Gercke dagegen nicht.
Gercke berichtet von einem 17-jährigen Prostituierten, den der Geistliche 2001 wegen Erpressung anzeigte. Der Jugendliche galt nach damaligem Kirchenrecht nicht als minderjährig. 2010 wurde D. von einem Diakon beschuldigt, dessen damals 16-jährigem Patensohn Pornofilme gezeigt und mit ihm die Sauna besucht zu haben, was der Priester bestritt. Ebenfalls 2010 beschuldigte eine volljährige Person den Priester, ihn sexuell belästigt zu haben.
2015 wurde im Rahmen der Aufarbeitung der Altfälle durch die Interventionsstelle der Verdachtsfall aus dem Jahr 2001 erneut geprüft, heißt es im Gercke-Gutachten. Der Fall wurde 2018 an die Glaubenskongregation im Vatikan übermittelt.