Gercke und Westpfahl-Spilker-Wastl (WSW) – ein Vergleich

Das steht im zurückgehaltenen Kölner Missbrauchs-Gutachten

  • Auch das bisher zurückgehaltene erste Kölner Missbrauchs-Gutachten kann nun zeitlich begrenzt eingesehen werden.
  • Es gibt durchaus Unterschiede, zudem wertet die erste Studie stärker.
  • Ein Vergleich in Ansätzen.

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Vor etwa einem Jahr hätte ein Missbrauchsgutachten für das Erzbistum Köln vorgestellt werden sollen. Kurzfristig sagte der Auftraggeber, Kardinal Rainer Maria Woelki, die Präsentation ab und führte äußerungsrechtliche Bedenken ins Feld. Seit Donnerstag können nun Journalisten, Missbrauchs-Betroffene und weitere Interessierte die Untersuchung der Kanzlei Westpfahl-Spilker-Wastl (WSW) in einem Tagungshaus einsehen – unter strengen Auflagen. Handys sind im Leseraum nicht gestattet, genauso wenig eine Veröffentlichung des Gutachtens.

Das Erzbistum begründet die Auflagen damit, dass eine Veröffentlichung „rechtswidrig in Rechte Betroffener eingreifen würde und unzulässig ist“. Die Erzdiözese beruft sich dabei unter anderem auf die Einschätzung zweier Rechtsprofessoren, die ebenfalls im Leseraum ausliegt.

 

Viele Gemeinsamkeiten

 

Matthias Jahn und Franz Streng werfen dem WSW-Team zudem methodische Mängel vor. Die Juristen hätten ihren Auftrag überschritten, „personenbezogene Sündenregister“ erstellt und nicht klar zwischen Faktensammlung und Beurteilung getrennt.

Beim 90-minütigen Einblick in das 510-seitige WSW-Gutachten fallen viele Gemeinsamkeiten mit der Gercke-Untersuchung auf. Die Zahl der mutmaßlichen Täter (rund 200) und der Betroffenen (rund 300) von sexuellen Übergriffen sind in beiden Untersuchungen ähnlich hoch.

 

Sechs Amtsträger in beiden Gutachten genannt

 

WSW und Gercke nennen dieselben Amtsträger beim Namen, die fehlerhaft mit Fällen umgegangen sein sollen. Ehemaligen Erzbischöfen, Generalvikaren und dem langjährigen Offizial des Erzbistums wird in beiden Gutachten vorgeworfen, Beschuldigungen nicht konsequent genug nachgegangen zu sein.

Das Gercke-Team teilt die Pflichtverletzungen in fünf Kategorien ein – Verstöße gegen die Aufklärungs-, die Anzeige-, die Sanktionierungs- und die Verhinderungspflicht sowie die Pflicht zur Opferfürsorge. Dann gehen die Juristen alle 24 Aktenvorgänge durch, in denen sie eindeutige Hinweise auf Fehlverhalten gefunden haben.

 

Andere Methode bei WSW

 

Jedem Amtsträger werden pro Vorgang Pflichtverletzungen entsprechend den Kategorien zugeordnet. So kommen die Gercke-Gutachter auf 75 Pflichtverletzungen, von denen sie allein dem verstorbenen Kardinal Joachim Meisner 23 zuschreiben.

WSW geht anders vor. Die Münchner Anwälte greifen exemplarisch 15 Fälle heraus, die pro Amtsträger das jeweilige Fehlverhalten illustrieren sollen.

 

Wertet WSW zu stark?

 

Der Vorwurf lautet, dass die Gutachter sich hier vorverurteilend, wertend und wenig methodisch verhielten. In der Tat finden sich wertende Formulierungen wie „nicht ansatzweise genügt“ oder „lässt sich nicht ernsthaft bestreiten“. Dabei erklären die Anwälte nicht immer direkt, wie sie zu ihrer Wertung kommen.

Auch Unterschiede fallen auf. Während WSW nur Erzbischöfe, Generalvikare und Kirchengerichtsleiter in den Blick genommen haben, schaute Gercke auch auf die Personalchefs und Justiziare.

 

Gercke belastet acht statt sechs Amtsträger

 

Pflichtwidrigkeiten wie mangelnde Aufklärung oder Nichtanzeige von Missbrauchsfällen macht Gercke bei den verstorbenen Erzbischöfen Joseph Höffner und Joachim Meisner, beim früheren Generalvikar Norbert Feldhoff, dessen Nachfolger und heutigen Weihbischof Dominikus Schwaderlapp sowie dem früheren Kölner Personal- und Verwaltungschef und heutigen Hamburger Erzbischof Stefan Heße aus.

Sie alle hat auch WSW auf dem Schirm, nicht aber Weihbischof Ansgar Puff, der ein gutes Jahr lang die Personalabteilung leitete. Er hat laut Gercke genau eine Pflichtwidrigkeit begangen. Auch die Bewertung einer Justiziarin bleibt im Münchner Gutachten außen vor, das folglich nur sechs und nicht acht Personen Pflichtverletzungen attestiert.

 

Woelki in beiden Papieren entlastet

 

Beide Gutachten sind in einem wichtigen Punkt einig: Sie belasten den amtierenden Kölner Erzbischof nicht. Die Kritik an Gercke, er habe nicht Woelkis mögliche Mitwisserschaft als früherer „Geheimsekretär“ Meisners und Kölner Weihbischof untersucht, trifft auch WSW. Auch die Münchner sind dieser Frage nicht nachgegangen. Die Vermutung, Woelki habe das WSW-Gutachten unter Verschluss gehalten, weil es ihn belaste, ist damit widerlegt.

Ein weiterer Unterschied: Während WSW systemische Ursachen ausmacht, spricht Gercke lediglich von systembedingten Ursachen. So nennen die Münchner etwa Klerikalismus als Grund für das Fehlverhalten der Amtsträger. Ihre Handlungen seien zudem von Angst bestimmt gewesen.

 

Wo WSW schwächer zu sein scheint

 

Auch andere Experten führen Klerikalismus als Problem an, wenn es um Vertuschung von Missbrauch geht. Die Argumentation im WSW-Kapitel liest sich jedoch dünn. Ganz allgemein behaupten die Anwälte, Amtsträger hätten spätestens seit den 1980er-Jahren wissen müssen, welch schreckliche Folgen Missbrauch für Betroffene habe. Sie hätten sich jedoch den Tätern enger verbunden gefühlt.

Selbst wenn die Aussage richtig sein mag – Zusammenhänge erscheinen nicht stichhaltig. Wann den Amtsträgern was bewusst war und wie die Gutachter darauf kommen, erklärt WSW an dieser Stelle nicht.

 

Fazit und Ausblick

 

Insgesamt zielen beide Untersuchungen in dieselbe Richtung: Sie nennen die Namen von Kirchenverantwortlichen, die im Umgang mit Missbrauch Fehler gemacht haben. Weil es das WSW-Papier zurückhielt und dies öffentlich lange nicht plausibel begründete, hat das Erzbistum Köln viel Kritik auf sich gezogen.

Der verspätete Einblick ins WSW-Gutachten und die Veröffentlichung des umfassenderen Gercke-Gutachtens entlasten Woelki zwar juristisch. Der durch schlechte Kommunikation entstandene Schaden ist aber wohl noch nicht behoben.

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