Nach Missbrauchs-Gutachten für das Erzbistum Köln

Hamburger Erzbischof Stefan Heße bietet sofortigen Rücktritt an

  • Nach der Vorstellung eines belastenden Missbrauchsgutachtens im Erzbistum Köln hat der Hamburger Erzbischof Stefan Heße (54) Papst Franziskus seinen Rücktritt angeboten.
  • Heße betont in einer Stellungnahme, in seinen Ämtern stets „nach bestem Wissen und Gewissen“ gehandelt zu haben. Er bestritt jedoch, jemals vertuscht zu haben.
  • Der Hamburger Erzbischof war bis 2015 Personalchef, Generalvikar und Diözesanadministrator im Erzbistum Köln.

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Nach der Vorstellung eines belastenden Missbrauchsgutachtens im Erzbistum Köln hat der Hamburger Erzbischof Stefan Heße (54) Papst Franziskus seinen Rücktritt angeboten. „Um Schaden vom Amt des Erzbischofs sowie zum Erzbistum Hamburg abzuwenden, biete ich Papst Franziskus meinen Amtsverzicht an und bitte ihn um die sofortige Entbindung von meinen Aufgaben“, sagte er in einer live im Internet übertragenen persönlichen Erklärung am Donnerstagabend in Hamburg.

Damit ist der 54-Jährige der erste deutsche Diözesanbischof, der bereit ist, persönliche Verantwortung im Missbrauchsskandal zu übernehmen. Zuvor hatte bereits der Kölner Weihbischof und frühere Generalvikar Dominikus Schwaderlapp (53) seinen Rücktritt angeboten. Heße ist seit 2015 Erzbischof von Hamburg und war zuvor ab 2006 Personalchef und von 2012 bis 2015 Generalvikar im Erzbistum Köln.

 

„Ich habe mich nie an Vertuschung beteiligt.“

 

Die persönliche Erklärung von Erzbischof Heße im Video.

„Ich bedauere sehr, wenn ich durch mein Handeln beziehungsweise durch mein Unterlassen Betroffenen und Angehörigen neuerliches Leid zugefügt habe“, erklärte Heße. „Ich habe mich nie an Vertuschung beteiligt.“ Dennoch sei er bereit, seinen Teil der Verantwortung für das Versagen des Systems zu tragen.

Heße betonte, in seinen Ämtern stets „nach bestem Wissen und Gewissen“ gehandelt zu haben. Er habe mit vielen von Missbrauch Betroffenen Gespräche geführt und sie zu verstehen versucht. „Bei allem war und ist mir bewusst, dass ich dabei Fehler gemacht habe.“ Dies werde ihm erst recht mit dem Blick von heute klar.

 

Gutachten: Elf Pflichtverletzungen von Heße

 

Das am Donnerstagmorgen präsentierte Gutachten der Kölner Anwaltskanzlei Gercke & Wollschläger attestiert Heße in seiner Kölner Zeit elf Pflichtverletzungen in neun Aktenvorgängen. Konkret soll er versäumt haben, kirchliche Verfahren zur Aufklärung von Missbrauchsvorwürfen einzuleiten und mehrere Fälle nicht an die Staatsanwaltschaft oder an den Vatikan gemeldet haben.

Neben Heße und Schwaderlapp belastet die Studie auch den früheren Kölner Generalvikar Norbert Feldhoff (81) und den Leiter des Kölner Kirchengerichts, Günter Assenmacher (69), sowie die bereits verstorbenen Erzbischöfe Joseph Höffner (1906-1987) und Joachim Meisner (1933-2017). Den amtierenden Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki (64), der das Gutachten in Auftrag gegeben hatte, treffen laut der Untersuchung keine Vorwürfe. In keinem einzigen Fall attestieren die Gutachter den Verantwortlichen Strafvereitelung im strafrechtlichen Sinn.

 

Heße hatte Vatikan bereits informiert

 

Als erste Reaktion auf die Präsentation entband Woelki Weihbischof Schwaderlapp und Assenmacher von ihren Aufgaben. Am Dienstag will er sich zu weiteren Konsequenzen äußern.

Nach Bekanntwerden erster Vorwürfe hatte Heße bereits im November vergangenen Jahres den Vatikan über die Anschuldigungen informiert. Eine Entscheidung über die Zukunft des Erzbischofs traf man dort bislang nicht. Zugleich ließ Heße sein Amt als Geistlicher Assistent des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) ruhen.

Weihbischöfe und Bischöfe können in der katholischen Kirche nicht von sich aus zurücktreten. Dem Kirchenrecht gemäß müssen sie Rom ihren Amtsverzicht anbieten. Dann entscheidet der Vatikan, ob er dieses Angebot annimmt.

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