Gibt es eine Interessenkollision und einen Verstoß gegen berufsrechtliche Vorgaben?

Kritik an Kölner Missbrauchsgutachter: Gercke nun Woelkis Rechtsbeistand

  • Ein vom Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki beauftragter Missbrauchsgutachter gerät in die Kritik.
  • Nachdem Björn Gercke vor rund zwei Jahren ein Gutachten für das Erzbistum Köln erarbeitet hatte, tritt er nun als Rechtsbeistand Woelkis auf.
  • Der Rechtsanwalt weist den Vorwurf der Interessenkollision zurück.

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Ein vom Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki beauftragter Missbrauchsgutachter gerät in die Kritik. Nachdem Rechtsanwalt Björn Gercke vor rund zwei Jahren ein Gutachten zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt für das Erzbistum Köln erarbeitet hatte, das Woelki keine Pflichtverletzungen bescheinigte, tritt er nun als Rechtsbeistand des Kardinals auf.

Aus Woelkis einstigem "Aufklärer" sei sein Verteidiger geworden, kritisiert Strafrechtlerin Jessica Hamed im "Kölner Stadt-Anzeiger". Gercke dagegen weist den Vorwurf einer Interessenkollision als abwegig zurück.

Gercke: Kein "zeitlicher Gleichlauf" beider Aufträge

Nach Ansicht Hameds könnte Gercke gegen berufsrechtliche Regeln verstoßen haben, da ein Rechtsanwalt nicht in derselben Rechtssache die Vertretung widerstreitender Interessen übernehmen dürfe. Im vorliegenden Fall stünden zwei Interessen "unversöhnlich" gegenüber: "Das Erzbistum will alle etwaigen Verfehlungen ans Licht bringen, und Woelki will sich gegen etwaige Verfehlungen verteidigt wissen."

Gercke argumentiert hingegen: "Unser Gutachten war bereits mehr als anderthalb Jahre vor der Mandatsübernahme zugunsten von Herrn Kardinal Woelki abgeschlossen." Es habe "zu keinem Zeitpunkt einen zeitlichen Gleichlauf" gegeben.

Es geht um eidesstaatliche Versicherungen Woelkis

Zudem unterschieden sich die beiden Aufträge inhaltlich: Während die Gutachter die Einhaltung von Verhaltensvorschriften bei der Aufarbeitung von Missbrauchsvorwürfen überprüft hätten, gehe es jetzt um den Vorwurf der Abgabe falscher eidesstattlicher Versicherungen, also um "gänzlich andere rechtliche Aspekte und Vorschriften".

Woelki wehrt sich vor dem Landgericht Köln derzeit gegen Medienberichte, die nahelegen, er habe sexuell übergriffige Priester geschont. In dem Rechtsstreit legte er zwei eidesstattliche Versicherungen vor, die den Anstoß für Strafanzeigen gegen ihn gaben.

Käme es noch zum Verfahren, wäre Gercke Woelkis Verteidiger

Die Staatsanwaltschaft Köln hat Ermittlungen gegen den Kardinal zum Teil bereits abgelehnt. Sollte es noch zu einem Verfahren kommen, würde Gercke als Woelkis Verteidiger auftreten.

Der Rechtsanwalt war vor rund zwei Jahren vom Erzbistum Köln mit der Erstellung eines Missbrauchsgutachtens beauftragt worden. Die Untersuchung, die seit März 2021 vorliegt, weist acht Kirchenvertretern Pflichtverletzungen im Umgang mit Missbrauchsfällen nach. Woelki zählt nicht dazu.

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