Kein hinreichender Verdacht im Fall Pilz

Staatsanwaltschaft lehnt Ermittlungen gegen Kardinal Woelki erneut ab

  • Die Staatsanwaltschaft Köln hat Ermittlungen gegen den Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki erneut abgelehnt.
  • Konkret geht es um den Fall des ehemaligen „Sternsinger“-Chefs Winfried Pilz, der unter Missbrauchsverdacht steht.
  • In einem anderen Fall läuft die Prüfung der Staatsanwaltschaft allerdings noch.

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Die Staatsanwaltschaft Köln hat erneut Ermittlungen gegen den Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki abgelehnt. Es gebe keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass der Erzbischof im Fall des unter Missbrauchsverdacht stehenden prominenten Geistlichen Winfried Pilz eine falsche Versicherung an Eides statt abgegeben und eine Straftat begangen habe, teilte Sprecher Ulf Willuhn am Mittwoch der Katholischen Nachrichten-Agentur mit.

Der Erzbischof hatte diese Versicherung im Zuge eines presserechtlichen Verfahrens gegen die „Bild“-Zeitung unterzeichnet. Darin erklärt er, nicht vor der vierten Juni-Woche dieses Jahres mit dem Fall Pilz befasst gewesen zu sein. Drei Priester hatten Woelki in einer Anzeige eine Falschaussage vorgeworfen.

Woelki wehrt sich gegen Anschuldigungen

Dem mittlerweile verstorbenen, früheren „Sternsinger“-Chef Pilz wird sexuelle Gewalt gegen junge Männer vorgeworfen. Das Erzbistum Köln meldete die Anschuldigungen gegen ihn erst sehr spät an das Bistum Dresden-Meißen, wo der Priester jahrelang seinen Ruhestand verbracht hatte. Kritiker sehen hier eine Dienstpflichtverletzung durch Woelki.

Der Erzbischof betonte hingegen, er sei persönlich erst ab der vierten Juni-Woche mit dem Fall Pilz befasst gewesen. Allerdings lud der Kardinal bereits Anfang Mai ein mutmaßliches Opfer von Pilz zu einem Gespräch ein. Laut Erzbistum hatte die Einladung Woelkis Büroleiterin verfasst, ohne dass der Kardinal zu diesem Zeitpunkt Kenntnisse über den Einzelfall gehabt habe. Dieser Argumentation folgte nun die Staatsanwaltschaft.

Sprecher Willuhn erklärte, es sei üblich, dass Formulierungen wie „er bat mich, Ihnen mitzuteilen“ den Eindruck entstehen lassen sollen, dass ein Amtsträger sich mit einer Sache persönlich befasst habe. So solle vermittelt werden, „dass das Begehren ernstgenommen wird“. Rein faktisch bedeuteten solche Textbausteine aber eher „die bürotechnische Abarbeitung der Eingabe aufgrund allgemeiner Anweisungen“ - also, ohne dass sich der Amtsträger mit dem Inhalt persönlich auseinandergesetzt habe.

Behörde prüft weiteres Ermittlungsverfahren

In einer anderen Sache prüfe die Behörde jedoch noch, ob sie Ermittlungen gegen den Kardinal aufnehmen werde. Woelki hatte in einem weiteren presserechtlichen Verfahren gegen „Bild“ ebenfalls eine eidesstattliche Versicherung abgegeben. Dem Kardinal wird hier vorgeworfen, er habe einen Priester befördert, obwohl er Missbrauchsvorwürfe gegen ihn gekannt habe, was Woelki zurückweist. Auch gegen diese eidesstattliche Versicherung sind Anzeigen gestellt worden.

Gegen Woelki und weitere Kirchenverantwortliche lagen zudem zwischenzeitlich mehr als 30 Anzeigen unter anderem wegen Beihilfe zum Missbrauch vor. Die Staatsanwaltschaft lehnte Ermittlungen in allen Fällen wegen zu geringem Anfangsverdachts ab.

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