Anwältin der Kanzlei, die vier Missbrauchs-Gutachten erstellte

Sie erforschte „System der Vertuschung“: Gutachterin Westpfahl ist tot

  • Die Münchner Anwältin und Missbrauchs-Gutachterin Marion Westpfahl ist tot.
  • Ihre Kanzlei erstellte Gutachten zu sexualisierter Gewalt für die Bistümer München, Aachen und Köln.
  • An die Kirchenleitungen richtete Westpfahl klare Forderungen.

Anzeige

Die Münchner Anwältin und Missbrauchs-Gutachterin Marion Westpfahl ist tot. Sie starb im Alter von 74 Jahren am 16. August, wie aus der von der Kanzlei Westpfahl-Spilker-Wastl (WSW) veröffentlichten Todesanzeige hervorgeht.

WSW hatte Gutachten zu sexualisierter Gewalt im Auftrag des Erzbistums München (2010 und 2022), des Bistums Aachen (2020) und des Erzbistums Köln erstellt. Da andere Juristen dieser Expertise „methodische Mängel“ vorwarfen, ließ Kardinal Rainer Maria Woelki sie nicht veröffentlichen und gab ein neues Gutachten beim Kölner Strafrechtler Björn Gercke in Auftrag. 2021 durften Journalisten das Kölner WSW-Gutachten in eingeschränktem Maß lesen.

Was Westpfahl von führenden Kirchen-Repräsentanten verlangt

Bei der Vorstellung des zweiten Münchner Gutachtens 2022, das Missbrauch im Erzbistum von 1945 bis 2019 untersuchte, führte Westpfahl das Wort. Sie sprach von einem „erschreckenden System der Vertuschung“.

Zudem wurde die Juristin persönlich. Im Erstkommunion-Unterricht habe sie gelernt, wie sie beichten solle.  Zur „Gewissenserforschung“ seien die Kinder angehalten worden, zum Bekenntnis der Sünden und zur Reue: „Was den zehnjährigen Kindern abverlangt wird, muss die Messlatte für die Kirche und ihre führenden Repräsentanten sein.“ Alles andere wäre Verrat an den Grundlagen des Glaubens.

Anzeige