„Unverdiente Milde“ der Verantwortlichen gegenüber Tätern

Aachener Missbrauchs-Gutachten belastet auch Altbischof Mussinghoff

  • Ein Gutachten über den Umgang mit Missbrauchsfällen im Bistum Aachen belastet Altbischof Heinrich Mussinghoff und seinen früheren Generalvikar Manfred von Holtum.
  • Ihnen und anderen habe mehr am Schutz der Täter gelegen als an der Fürsorge für Opfer.
  • Die Akten der Diözese wiesen auffällige Lücken auf, heißt es im Bericht der beauftragten Kanzlei.

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Ein Gutachten über den Umgang mit Missbrauchsfällen im Bistum Aachen belastet Altbischof Heinrich Mussinghoff (80) und seinen früheren Generalvikar Manfred von Holtum (76). Ihnen und den verstorbenen Bischöfen Johannes Pohlschneider (Amtszeit 1954-1974), Klaus Hemmerle (1975-1994) sowie dem Generalvikar Karlheinz Collas (1978-1997) attestiert die Münchner Anwaltskanzlei Westphal Spilker Wastl (WSW) in ihrer per Videokonferenz präsentierten Untersuchung, mehr am Schutz der Täter interessiert gewesen zu sein als an der Fürsorge für die Opfer.

Aus Sicht der Anwälte gab es „unverdiente Milde“ gegenüber verdächtigten und verurteilten Geistlichen, die oft wieder in der Seelsorge eingesetzt wurden. Die Akten der Diözese wiesen auffällige Lücken auf; in einem Fall könne es eine gezielte Säuberung gegeben haben. Dem als charismatisch geltenden Hemmerle attestieren die Gutachter aber, auch Opfer besucht und ihnen die Übernahme von Therapiekosten angeboten zu haben.

 

175 Opfer seit 1965

 

Die Diözese hatte das Gutachten 2019 in Auftrag gegeben, um etwa Vertuschung von Entscheidungsträgern aufzuklären und systemische Fehler herauszufinden. In der Untersuchung, die den Zeitraum von 1965 bis 2019 beleuchtet, geht es laut Kanzlei nicht nur um Rechtsfragen, sondern auch darum, ob das Verhalten dem kirchlichen Selbstverständnis entsprochen habe.

Laut der Anwälte gab es Übergriffe von 81 Priestern, von ihnen lebten noch 24. Die Zahl der Opfer beläuft sich auf 175, darunter fast drei Viertel männlich.

 

14 Fallbeispiele im Gutachten

 

Das Gutachten schildert 14 Fallbeispiele, darunter den eines Geistlichen, der vor einigen Jahren wegen Missbrauchs verurteilt und laisiert wurde. Er sei schon Anfang der 2000-er Jahre wegen Saunabesuchen mit Ministranten aufgefallen. Nach eigener Aussage habe der Geistliche aber keine Sanktionen seitens des von Mussinghoff und Holtum geleiteten Bistums erfahren. Mussinghoff stand der Diözese von 1995 bis 2015 vor, von Holtum war von 1997 bis 2015 dort Verwaltungschef.

Jurist Ulrich Wastl betonte, es gehe nicht darum, die Geistlichen „an den Pranger“ zu stellen. Von Holtum habe eingeräumt, dass bis zur Aufdeckung des Missbrauchsskandals in der deutschen Kirche im Jahr 2010 niemand auf die Opfer zugegangen sei. Nun sollte er zugeben, dass auch aus heutiger Sicht das damalige Verhalten unangemessen war.

 

„Beklemmende Sprachlosigkeit beim Thema Sexualität“

 

Die Gutachter verwiesen auf systemische Defizite. Das katholische Verständnis des Priesters als besonderer Mittler zu Gott habe dazu geführt, eher die Täter als die Opfer zu schützen. Zudem zeigten Verantwortliche „beklemmende Sprachlosigkeit“ in Fragen der Sexualität und fehlende Sachkompetenz in der Personalführung.

In einer Stellungnahme des Anwalts von Mussinghoff heißt es, dieser habe bereits nach seiner Amtsübernahme klargemacht, wie ernst ihm die Aufklärung der Missbrauchsproblematik sei. Zu den „pauschalen Vorwürfen“, er habe sich nicht um die Opfer gekümmert, verweist der Anwalt auf die Möglichkeit, dass Betroffene sich an den Missbrauchsbeauftragten hätten wenden können.

 

Amtierender Bischof Dieser will sich erst später äußern

 

Der amtierende Aachener Bischof Helmut Dieser und Generalvikar Andreas Frick nahmen als Gäste an der Videopräsentation teil. Zur Wahrung der Unabhängigkeit der Gutachter wurden sie laut Bistum zuvor nicht über die Untersuchungsinhalte unterrichtet. Sie wollen sich am 16. November äußern.

Das Erzbistum Köln hatte ein ähnliches Gutachten bei WSW in Auftrag gegeben, die Veröffentlichung aber wegen angeblicher methodischer Mängel Ende Oktober endgültig abgesagt und einen anderen Rechtsexperten mit der Untersuchung beauftragt. Im Vorfeld der Veröffentlichung hatten Mussinghoff und von Holtum darauf hingewiesen, das Aachener Gutachten dürfe aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht veröffentlicht werden.

(Update 14.40 Uhr: Details zum Inhalt, Link zur Studie)

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