Bistum hatte 53 Missbrauchsbeschuldigte benannt

Missbrauchsbeauftragte Claus lobt Nennung von Täter-Namen in Aachen

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Das Bistum Aachen hat die Namen von 53 Missbrauchsbeschuldigten öffentlich gemacht. Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, lobt diesen Schritt.

Die Bekanntgabe der Identität von 53 Missbrauchsbeschuldigten durch das Bistum Aachen stößt auf positive Resonanz. Die systematische Nennung von Täternamen sei bisher einmalig und ein weiterer wichtiger Schritt zu mehr Transparenz bei der Aufarbeitung, sagte die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).

„Aufdeckung und Aufklärung können nur funktionieren, wenn auch Täter klar benannt werden“, so Claus. Dies sei eine Forderung, die von Betroffenen schon lange gestellt werde.

Aufruf an weitere Institutionen

Die Veröffentlichung der Namen von Tätern und mutmaßlichen Tätern soll laut Bischof Helmut Dieser weitere Betroffene ermutigen, sich zu melden. Die betroffenen Gemeinden wurden laut Bistum vorab informiert. Die Personen, die auf der Liste stehen, sind alle bereits tot.

Claus sprach von einem Spannungsfeld von Aufarbeitung und Datenschutz, das nur über klare Entscheidungen aufgelöst werden könne. „Damit dies gelingt, braucht es die Schritte der Verantwortungsübernahme wie jetzt in Aachen.“ Die Missbrauchsbeauftragte rief kirchliche und weitere Institutionen auf, ebenfalls die Nennung von Täternamen zu prüfen.

Blick in die Pfarreien

Claus wies auf die Situation der Pfarreien hin, in denen Täter und mutmaßliche Täter eingesetzt waren. Es sei wichtig, die Gemeinden mitzunehmen. „Denn sie sind es, die dann vor Ort Rede und Antwort stehen und dort die weiteren Aufarbeitungsprozesse mittragen müssen.“

Voraussetzung für die Veröffentlichung der Namen war laut Bistum Aachen, dass der Beschuldigte mindestens zehn Jahre tot ist. Zudem seien die Betreffenden von staatlichen oder kirchlichen Gerichten rechtskräftig verurteilt. Oder in dem jeweiligen Fall sei ein Antrag auf Anerkennung des Leids positiv beschieden worden.

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