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Das Bistum Aachen hat die Namen von 53 Tätern und mutmaßlichen Missbrauchstätern veröffentlicht. Es hält sich dabei an Kriterien wie eine Verurteilung oder eine Entschädigungszahlung. Auch ein früherer Weihbischof wird genannt.
Im Zug der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt hat das katholische Bistum Aachen die Namen von 53 Beschuldigten veröffentlicht. Auf der Liste steht auch der 1986 gestorbene Weihbischof August Peters. "Ich verstehe, dass dies für viele ein Schock sein muss", sagte der Aachener Bischof Helmut Dieser vor Journalisten. “Wir machen für keinen mutmaßlichen Täter eine Ausnahme, ganz gleich, welchen Rang er zeitlebens einnahm.”
Die systematische Nennung der Namen sei bislang bundesweit einmalig, so Dieser, der auch Missbrauchsbeauftragter der Deutschen Bischofskonferenz ist. Bislang seien nur in begründeten Einzelfällen Namen bekannt gemacht worden. Mit dem Vorgehen sollten bislang noch unbekannte Betroffene ermutigt werden, sich zu melden. Der Schritt sei nach langem Abwägen und in Abstimmung mit den zuständigen Gremien erfolgt.
52 Geistliche, ein Nicht-Kleriker
Die Liste der Namen.
Unter den Namen, die auf der Internetseite des Bistums aufgeführt sind, sind 52 Geistliche und ein Nicht-Kleriker. Insgesamt sind laut Bistum 126 beschuldigte Kirchenmitarbeiter und 267 Betroffene bekannt.
Im November 2020 hatten Rechtsanwälte ein Gutachten zu sexualisierter Gewalt im Bistum Aachen veröffentlicht. Darin wurden lediglich die Namen leitender Geistlicher genannt, denen Fehler im Umgang mit Tätern vorgeworfen werden.
Kriterien für die Nennung
Laut Generalvikar Andreas Frick nennt das Bistum nur die Namen von Tätern und mutmaßlichen Tätern, die mindestens zehn Jahre tot sind. Entweder müsse der Betreffende von staatlichen oder kirchlichen Gerichten rechtskräftig verurteilt worden sein. Oder im jeweiligen Fall müsse ein Antrag auf Anerkennung des Leids positiv beschieden worden sein. "Diese Kriterien sind aus unserer Sicht belastbar, halten einer juristischen Prüfung stand und sind transparent", so Frick.
Die Tatvorwürfe gegen Weihbischof Peters würden - wie auch in den anderen Fällen - zunächst nicht öffentlich gemacht, so Bischof Dieser. Frick ergänzte, es gehe um Peters' langjährigen Einsatz als Priester im niederrheinischen Schiefbahn, nicht um seine Zeit als Weihbischof.
Unschuldsvermutung vs. Aufklärung
Bei der Veröffentlichung der Namen wurden laut Dieser viele Aspekte berücksichtigt. Auf der einen Seite stünden Datenschutzrechte, die Unschuldsvermutung bei fehlenden Beweisen und die Gefahr einer Stigmatisierung, wenn sich ein Vorwurf im Nachhinein als unbegründet erweist. Auf der anderen Seite würden Aufarbeitung und Gerechtigkeit erwartet.
Dieser erklärte, er habe die anderen deutschen Bischöfe über das Vorgehen informiert. "Ob und wie es der Aufarbeitung dient, werden wir jetzt auszuwerten haben." Ein Modell daraus zu machen, sei jedoch noch zu früh.