Vom Betroffenen-Anwalt gesetzte Frist zur Zahlung abgelaufen

600.000-Euro-Forderung ans Bistum Aachen: Das ist der Stand

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Der Anwalt eines Missbrauchs-Betroffenen hatte dem Bistum Aachen eine Frist bis 18. August gesetzt, um 600.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. „Kirche-und-Leben.de“ hat bei der zuständigen Kommission und beim Bistum nachgefragt, wie der Stand ist.

Im Fall eines Missbrauchs-Betroffenen, der 600.000 Euro vom Bistum Aachen fordert, ist offenbar noch keine Entscheidung gefallen. Das ergaben Anfragen von „Kirche-und-Leben.de“ beim Bistum Aachen und bei der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) in Bonn, die bundesweit für Zahlungen an Betroffene im Raum der katholischen Kirche zuständig ist.

Sprecherinnen von UKA und Bistum erklären, sich grundsätzlich zum Stand laufender Verfahren nicht zu äußern. Vor zehn Tagen lief eine Frist ab, die der Anwalt des Betroffenen in einem Brief an die UKA gesetzt hatte.

Bistum Aachen: UKA ist am Zug

Die Bistumssprecherin ergänzt, am Zug sei die Kommission, die nicht nur Adressatin des Schreibens gewesen sei, sondern auch die Höhe von Zahlungen festlege. Die Auskünfte aus Aachen und Bonn legen nahe, dass die UKA im konkreten Fall noch nicht entschieden hat.

Der 59-jährige Betroffene soll als Kind von einem Pfarrer und weiteren Kirchenmitarbeitern im Kreis Düren mehrere Jahre lang missbraucht worden sein. Dafür hat er vom Bistum Aachen 80.000 Euro in Anerkennung des Leids erhalten.

Hohe Forderung folgt auf Kölner Urteil

Dieser Betrag sei „keine angemessene Zahlung“, heißt es in einem Schreiben des Anwalts des Betroffenen. Stattdessen wird dort die Summe von 600.000 Euro genannt. Für deren Zahlung hatte der Anwalt eine Frist bis 18. August gesetzt. Die bislang gezahlten 80.000 Euro könnten abgezogen werden.

Die Forderung folgt auf ein Urteil des Landgerichts Köln. Es hatte im Juni das dortige Erzbistum verurteilt, einem Betroffenen sexualisierter Gewalt 300.000 Euro zu zahlen.

UKA: Summen könnten steigen

Laut UKA orientieren sich die Summen, die die katholische Kirche Betroffenen zahlt, „am oberen Bereich der durch staatliche Gerichte in vergleichbaren Fällen zugesprochenen Schmerzensgelder“. Bislang lagen die Summen meist unter 50.000 Euro, in Einzelfällen – wie im konkreten Dürener Fall – auch darüber. Die UKA hatte zuletzt höhere Zahlungen in Aussicht gestellt und auf die Relevanz des Kölner Urteils verwiesen.

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