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Missbrauchs-Betroffene in der katholischen Kirche in Deutschland können im Einzelfall mit höheren Zahlungen rechnen. Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen verweist auf ein inzwischen rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Köln. Es verpflichtet das Erzbistum Köln, 300.000 Euro an einen Betroffenen zu zahlen.
Betroffene sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche in Deutschland können im Einzelfall mit höheren Zahlungen rechnen. Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) verweist in einer Erklärung am Dienstag auf ein inzwischen rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Köln. Es verpflichtet das Erzbistum Köln, 300.000 Euro an einen Betroffenen zu zahlen.
Die dem kirchlichen Verfahren zur Anerkennung des Leids zugrundeliegende Ordnung gebiete es, Zahlungen im oberen Bereich der durch staatliche Gerichte in vergleichbaren Fällen zuerkannten Schmerzensgelder zu orientieren, teilt die UKA mit. Das Kölner zähle „zweifellos“ zu den relevanten Urteilen.
UKA entscheidet über Höhe der Zahlungen
Die UKA entscheidet, wie viel Geld Missbrauchs-Betroffene der katholischen Kirche erhalten. Dazu nimmt sie deren Anträge über die Ansprechpersonen der Bistümer, Orden und neuerdings auch der Caritas entgegen.
Das Kölner Urteil hatte die Debatte über die Höhe der Zahlungen neu entfacht. Betroffene weisen seit Jahren darauf hin, das Verfahren der UKA habe ihrer Ansicht nach Mängel und sei intransparent. Zudem fordern sie, das Kölner Urteil müsse zu höheren Zahlungen führen.
Forderungen von Betroffenen
Der Vorsitzende des Betroffenenbeirats bei der Deutschen Bischofskonferenz, Johannes Norpoth, hatte im Interview mit „Kirche-und-Leben.de“ betont, die Bischöfe müssten das Verfahren und die Höhe der Leistungen anpassen. Es sei zu hoffen, dass die Bischöfe es „nicht auf eine Klagewelle“ vor staatlichen Gerichten ankommen lassen würden.