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Nach dem Kölner Schmerzensgeldurteil fordert der Interventionsbeauftragte des Bistums Münster, Peter Frings, höhere Zahlungen der katholischen Kirche in Deutschland für Missbrauchsbetroffene. Zudem müsse das Zahlungssystem transparenter werden, schreibt Frings in einem auf der Internetseite des Bistums veröffentlichten Beitrag. "Es wird zwingend eine grundlegende und drastische Veränderung des Systems der Anerkennungsleistungen geben müssen."
Das Landgericht Köln hatte entschieden, dass das Erzbistum Köln einem missbrauchten früheren Messdiener die bislang höchste Schmerzensgeldsumme von 300.000 Euro zahlen soll. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Zwölffache der kirchlichen Summe
Die von der Kirche eingesetzte Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) müsse sich die Frage gefallen lassen, warum sie dem Betroffenen 25.000 Euro zuerkannt habe und ein staatliches Gericht das Zwölffache, schreibt Frings. "Das wird schwer zu begründen sein."
Viele Betroffene könnten in keiner Weise nachvollziehen, warum ihnen ein bestimmter Betrag zuerkannt werde, so der Jurist. Sie erhielten lediglich eine Mitteilung über die Höhe des zuerkannten Betrags, ohne dass eine Begründung gegeben werde.
"Wie soll man Widerspruch einlegen?"
"Für Betroffene wäre es aber von grundlegender Wichtigkeit, zu wissen, warum ein bestimmter Betrag zuerkannt wurde", betont Frings. Er stellt die Frage, wogegen Betroffene Widerspruch einlegen sollten, wenn ihnen die Gründe für den festgelegten Anerkennungsbetrag nicht bekannt seien.
Je detaillierter Betroffene den Missbrauch beschrieben, desto höher fielen kirchliche Zahlungen aus, schildert der Experte seine Erfahrungen. "Allein dieser Umstand ist eine erhebliche Belastung für die Betroffenen."
UKA offen für Überprüfung
Die seit 2021 tätige UKA hat bis Ende 2022 rund 41 Millionen Euro für die Anträge von Betroffenen angewiesen. Sie orientiert sich nach eigenen Angaben "am oberen Bereich der durch staatliche Gerichte in vergleichbaren Fällen zugesprochenen Schmerzensgelder". Viele Betroffene sind jedoch mit der Höhe der zuerkannten Leistungen nicht einverstanden.
Die UKA zeigte sich nach dem Kölner Urteil offen für höhere Summen. Voraussetzung sei, dass die Entscheidung rechtskräftig werde. Laut Landgericht ist das ausformulierte Urteil den Parteien inzwischen zugegangen. Die Berufungsfrist laufe Ende Juli ab, sagte eine Sprecherin.