Beauftragte der Bundesregierung äußert sich angesichts ziviler Prozesse

Claus: Kirchen müssen Zahlungen an Missbrauchsbetroffene anpassen

  • Nach Ansicht der Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, Kerstin Claus, müssen sich zivilrechtliche Verfahren von Betroffenen sexualisierter Gewalt auf die Leistungen der katholischen Kirche auswirken.
  • Das freiwillige katholische Zahlungssystem sei auf Grundlage der Entscheidungen staatlicher Gerichte zu überprüfen, sagte sie.
  • In Zivilprozessen stehen inwischen sechsstellige Schmerzensgeldsummen im Raum.

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Nach Ansicht der Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, Kerstin Claus, müssen sich zivilrechtliche Verfahren von Betroffenen sexualisierter Gewalt auf die Leistungen der katholischen Kirche auswirken. Das freiwillige katholische Zahlungssystem sei auf Grundlage der Entscheidungen staatlicher Gerichte zu überprüfen sowie die Höhe der Anerkennungsleistungen angemessen anzupassen, sagte Claus der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Gleiches gelte für die Verfahrensweisen der evangelischen Kirche.

Claus äußerte sich mit Blick auf eine neue Schmerzensgeldklage einer Missbrauchsbetroffenen gegen das Erzbistum Köln. Eine Pflegetochter des auch strafrechtlich verurteilten Priesters U. fordert eine Entschädigung von 830.000 Euro plus 20.000 Euro für weitere Kosten.

"Es geht um Amtshaftung kirchlicher Institutionen"

Claus erklärte, es gehe um die Amtshaftung kirchlicher Institutionen in Fällen sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Es sei wichtig, dass hierüber systematisch die Frage der institutionellen Verantwortung für solche Tatkomplexe gerichtlich geklärt werde.

Zivilrechtliche Verfahren könnten dazu beitragen, dass umfassend identifiziert werde, welche Pflichtverletzungen in kirchlichen und staatlichen Institutionen Schadenersatzansprüche auslösen könnten. Das stärke über den jeweiligen Einzelfall hinaus Betroffenenrechte insgesamt, so Claus.

Die Vorsitzende der katholischen Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen, Margarete Reske, hätte unlängst erklärt, man beobachte die laufenden Prozesse vor staatlichen Gerichten. Eine Bewertung sei erst nach deren Abschluss möglich.

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