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Nach dem Kölner Schmerzensgeld-Urteil für einen von Missbrauch Betroffenen fordert der Betroffenenbeirat der Deutschen Bischofskonferenz die Bischöfe zu neuen Verhandlungen über Anerkennungszahlungen auf. Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) zeigt sich offen, die Zahlungen an Betroffene zu prüfen. Das Urteil des Landgerichts Köln müsse allerdings erst rechtskräftig werden.
Missbrauchsbetroffene haben die Bischöfe zu neuen Verhandlungen über Anerkennungszahlungen aufgerufen. Die Zeit der Almosen müsse zu Ende sein, erklärte der Betroffenenbeirat der Deutschen Bischofskonferenz am Freitag in Bonn. "Ziel muss es sein, gemeinsam zu einer nachhaltigen und den Grundsätzen des nunmehr ergangenen Urteils gerecht werdenden Verbesserung des Anerkennungssystem zu kommen."
Das Kölner Landgericht hatte am Dienstag entschieden, dass das Erzbistum Köln einem Missbrauchsbetroffenen 300.000 Euro Schmerzensgeld zahlen soll. Kläger Georg Menne (64) hatte von der Diözese 725.000 Euro Schmerzensgeld sowie 80.000 Euro für mögliche künftige Schäden verlangt. Laut seiner Aussage wurden ihm im kirchlichen Anerkennungssystem nur 25.000 Euro zugesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Betroffene: Intransparentes Verfahren
Der Betroffenenbeirat hatte der für das Anerkennungssystem zuständigen Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) wiederholt ein intransparentes Verfahren sowie zu niedrige Zahlungen vorgeworfen. Durch das Urteil sieht sich der Beirat nun in seiner Position bestätigt. Die bisherigen Bescheide von Bischofskonferenz und UKA müssten im Licht des Urteils überprüft und korrigiert werden.
Unterdessen zeigte sich die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) offen für eine Prüfung der Zahlungen an Betroffene von Missbrauch in der katholischen Kirche. Voraussetzung allerdings sei, dass das unlängst vom Landgericht Köln ergangene Urteil rechtskräftig werde, teilte die UKA am Freitag in Bonn mit.
UKA: Offen, ob Rechtsmittel eingelegt werden
Noch sei offen, ob die Parteien Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen, betonte die UKA. Grundsätzlich sei jedoch davon auszugehen, dass die rechtskräftige Entscheidung über den Streit "Einfluss auf den finanziellen Zahlungsrahmen für Anerkennungsleistungen hat".
Zuvor hatte der Missbrauchsbeauftragte der Bischofskonferenz, der Aachener Bischof Helmut Dieser, erklärt, die Kirche wolle auch nach dem Urteil ihr Zahlungssystem beibehalten. Man halte "unverändert an dem niedrigschwelligen UKA-Verfahren fest", sagte Dieser der "Kölnischen Rundschau" und fügte hinzu, dass jeder Betroffene davon abgesehen das Recht habe, den juristischen Weg zu gehen.
UKA legt Höhe der Anerkennungsleistungen fest
Die von der Deutschen Bischofskonferenz initiierte UKA hat die Aufgabe, darüber zu entscheiden, wie viel Geld Missbrauchsopfer in der katholischen Kirche in Anerkennung des ihnen zugefügten Leids erhalten. Dazu nimmt sie Anträge der Betroffenen über die jeweiligen Ansprechpersonen der Bistümer oder Ordensgemeinschaften entgegen, legt eine Leistungshöhe fest und weist die Auszahlung an Betroffene an.
Wenn das Kölner Urteil rechtskräftig werde, hätten Betroffene, die bereits ein Verfahren bei der UKA durchlaufen haben, die Möglichkeit, ihren Antrag erneut zur Prüfung vorzulegen, hieß es. Denn die Höhe der Auszahlungen bemesse sich immer nach dem oberen Bereich der durch staatliche Gerichte in vergleichbaren Fällen zuerkannten Schmerzensgelder.