Bistum Münster bietet Betroffenen Hilfe beim Antrag an

Missbrauch: Jetzt Widerspruch gegen Höhe kirchlicher Zahlung möglich

  • Betroffene sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche in Deutschland können ab sofort Widerspruch gegen die Höhe ihrer erhaltenen Zahlung in Anerkennung des Leids einlegen.
  • In der deutschen Kirche entscheidet eine Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen, wie viel Geld Missbrauchs-Betroffene erhalten.
  • Sie nimmt deren Anträge über die Ansprechpersonen der zuständigen Bistümer oder Orden entgegen.

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Betroffene sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche in Deutschland können ab sofort Widerspruch gegen die Höhe ihrer erhaltenen Zahlung in Anerkennung des Leids einlegen. Zwar sei dies über die Interventionsstelle beim Bistum Münster auch früher bereits geschehen, sagt Interventionsbeauftragter Peter Frings laut Bischöflicher Pressestelle: „Nun gibt es aber ein geregeltes Verfahren.“

Seit 2021 entscheidet in der katholischen Kirche in Deutschland eine Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen, wie viel Geld Missbrauchs-Betroffene erhalten. Sie nimmt deren Anträge über die Ansprechpersonen der zuständigen Bistümer oder Orden entgegen, legt eine Leistungshöhe fest und weist die Auszahlung an.

Keine Höchstgrenze

Informationen des Bistums Münster zu sexualisierter Gewalt.

Die Interventionsstelle im Generalvikariat in Münster unterstütze Betroffene beim Stellen des Antrags, so Frings. Den Zuständigen sei „sehr wohl bewusst, dass auch dieses Verfahren weiterhin deutliche Schwächen gegenüber einem Widerspruchsverfahren im Verwaltungsbereich aufweist“. Es gehe aber darum, Betroffenen auch die neuen Möglichkeiten zu eröffnen.

Die Zahlungen orientieren sich laut Deutscher Bischofskonferenz an Schmerzensgeld-Urteilen staatlicher Gerichte. Eine Höchstgrenze gebe es nicht. Die Verfahrensordnung sehe lediglich vor, dass bei Beträgen oberhalb von 50.000 Euro die kirchliche Institution zustimmen müsse. Anfang Februar war bekanntgegeben worden, dass das Bistum Münster bisher rund 5,4 Millionen Euro an 212 Betroffene in Anerkennung ihres Leids zahlte.

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