Betroffenenbeirat bei der Bischofskonferenz dankt dem Kölner Kläger Menne

Missbrauchsbetroffene: Tür offen für besseres Zahlungssystem der Kirche

  • Angesichts des nun rechtskräftigen Schmerzensgeld-Urteils gegen das Erzbistum Köln erneuert der Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz den Ruf nach höheren kirchlichen Zahlungen.
  • Zudem dankt er dem erfolgreichen Kläger Georg Menne.
  • Er habe „allen Betroffenen und Opfern von sexualisierter Gewalt einen wohl kaum zu bemessenden Dienst erwiesen“, heißt es in einer schriftlichen Erklärung des Beirats

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Angesichts des nun rechtskräftigen Schmerzensgeld-Urteils gegen das Erzbistum Köln erneuert der Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz den Ruf nach höheren kirchlichen Zahlungen – und dankt dem erfolgreichen Kläger. Georg Menne habe „allen Betroffenen und Opfern von sexualisierter Gewalt einen wohl kaum zu bemessenden Dienst erwiesen“, heißt es in einer schriftlichen Erklärung des Beirats.

Das Landgericht Köln hatte das Erzbistum Köln im Juni verurteilt, Menne 300.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Er hatte einem inzwischen verstorbenen Priester vorgeworfen, ihn mehrere hundert Male missbraucht zu haben. Die Frist für Rechtsmittel gegen das Urteil ist inzwischen abgelaufen.

„Nur wenige Betroffene haben die Kraft, zu klagen“

Der Betroffenenbeirat dankt Georg Menne für den Mut, geklagt zu haben, für das Engagement und die Kraft, als Betroffener sexualisierter Gewalt das Verfahren durchzustehen. Auch den begleitenden Juristen in Mennes Prozess dankt die Erklärung.

Nur wenige Betroffene würden den Klageweg gehen, denn: „Im Regelfall geht eine solche Auseinandersetzung einher mit Retraumatisierungen, Flashbacks und tiefen Verletzungen. Auch Georg Menne hat diese Phasen im Laufe des Prozesses durchleben müssen. Diesen Weg ist er nun auch für andere Betroffene vorangegangen, womit er sich großen Respekt und Hochachtung erworben hat.“

Ende der „Hinhalte- und Spartaktik“ der Bischöfe

Das Kölner Urteil beende die „Hinhalte- und Spartaktik der deutschen Bischöfe“, so der Betroffenenbeirat. Nun seien die Deutsche Bischofskonferenz und die für die kirchlichen Zahlungen zuständige Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) am Zug.

Mit dem Urteil sei „die Tür weit für ein deutlich betroffenenorientierteres Schadensersatzsystem der katholischen Kirche in Deutschland aufgestoßen“. Die Betroffenen erinnern daran, dass sich die kirchlichen Leistungen in Anerkennung des Leids entsprechend der geltenden Ordnung „am oberen Rand der durch staatliche Gerichte zuerkannten Zahlungen orientieren“ sollen. Nun liege ein aktuelles Vergleichsurteil vor.

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