Antworten vom Interventionsbeauftragten Peter Frings

Missbrauch: So reagiert das Bistum Münster auf die Aachener Namensliste

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Eine Namensnennung von Missbrauchstätern und mutmaßlichen Tätern wird es im Bistum Münster so schnell nicht geben. Mehr noch: Der Interventionsbeauftragte Peter Frings sieht das Aachener Vorgehen in Teilen kritisch.

Das Bistum Münster wird die Namen von Missbrauchstätern und mutmaßlichen Tätern in absehbarer Zeit nicht veröffentlichen. Die Diözese werde sich nicht dem Vorgehen des Bistums Aachen anschließen, das vergangene Woche die Namen von 52 Geistlichen und einem Nicht-Kleriker veröffentlicht hatte. Das erklärt der Interventionsbeauftragte Peter Frings auf Nachfrage von „Kirche-und-Leben.de“.

Für die Namensnennung hatte das Bistum Aachen Kriterien festgelegt. Die beschuldigte Person musste von einem staatlichen oder kirchlichen Gericht rechtskräftig verurteilt worden sein. Als Alternative reiche ein positiv beschiedener Antrag auf Anerkennung des Leids aus. Außerdem, so der Aachener Generalvikar Andreas Frick, seien die Täter oder mutmaßlichen Täter seit mindestens zehn Jahren tot.

Frings: Betroffene zwingend einbeziehen

Peter Frings sagt, er könne „als Interventionsbeauftragter dem Vorgehen des Bistums Aachen in den Fällen folgen, in denen es sich um verurteilte Straftäter handelt“. In Fällen, in denen mehrere plausible Vorwürfe gegen beschuldigte Personen vorliegen, könne über die Namensnennung durchaus diskutiert werden.

Hier sei aber das Einverständnis von Betroffenen aus Sicht von Frings zwingend erforderlich. Deren Sicht müsse handlungsleitend sein – nicht etwa die Verfolgung von Bistumsinteressen oder die Meinung eines Beraterstabs.

Aachener Vorgehen teilweise „sehr bedenklich“

In anderen Fällen hält der Interventionsbeauftragte das Aachener Vorgehen „für falsch und sehr bedenklich“. So könne der Klarname eines mutmaßlichen Täters nicht nur aufgrund einer einzigen plausiblen Antragstellung in Anerkennung des Leids veröffentlicht werden. „Das ist in meinen Augen mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar“, so Frings.

Um eine Anerkennungszahlung zu erhalten, brauche es keine rechtssicheren Beweise dafür, dass es Taten sexuellen Missbrauchs und damit auch einen Täter gab, erläutert der Interventionsbeauftragte den Charakter des freiwilligen kirchlichen Verfahrens der bundesweiten Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen.

Diskussion in den Bistümern eröffnet

Die Aachener Veröffentlichung von Klarnamen, die weitere Betroffene ermuntern soll, sich zu melden, habe allerdings eine Diskussion in den Bistümern ausgelöst. Dies sei ein neuer Versuch, sich dem schweren Thema zu stellen, so Peter Frings. Im Bistum Münster werde sich der Beraterstab im November mit dieser Materie befassen.

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