Gutachter äußern "Verwunderung" über das Handeln der Amtsträger

Berliner Missbrauchs-Gutachten nennt Erzbischöfe Koch und Woelki

  • Das Erzbistum Berlin hat den bisher unveröffentlichten Teil seines Gutachtens über Missbrauch durch Geistliche ins Internet gestellt.
  • In zwölf Fällen wird Kardinal Rainer Maria Woelki als früherer Erzbischof von Berlin erwähnt.
  • In 13 Fällen wird der amtierende Berliner Erzbischof Heiner Koch genannt.

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Das Erzbistum Berlin hat den bisher unveröffentlichten Teil seines Gutachtens über Missbrauch durch Geistliche ins Internet gestellt. Die Autoren beschreiben 61 Fälle und benennen die aus ihrer Sicht gemachten Fehler im Umgang mit Beschuldigten.

Die Gutachter stellen sieben Verstöße gegen Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz fest, zum Beispiel, dass Informationen nicht korrekt weitergegeben wurden, dass Beschuldigte nicht mit Vorwürfen konfrontiert wurden oder dass kein Kontakt zu namentlich bekannten Betroffenen gesucht wurde.

 

Woelki zwölfmal erwähnt

 

Das Gutachten im Internet

Im Gegensatz zu jüngsten Missbrauchsgutachten der Münchner Kanzlei Westpfahl-Spilker-Wastl oder des Kölner Büros Gercke-Wollschläger bewerten sie aber nicht zusammenfassend das Verhalten der Verantwortungsträger. Sie sprechen auch nicht von "Pflichtverletzungen".

In zwölf Fällen wird Kardinal Rainer Maria Woelki als früherer Erzbischof von Berlin erwähnt. In einem davon bekunden die Autoren Verwunderung über die Einstellung des Verfahrens zur Voruntersuchung, was nach Aktenlage nicht erklärlich sei. In einer Stellungnahme hatte Woelki zuvor seine Entscheidung verteidigt: Ihm habe der bestellte Ermittlungsrichter einen umfassend ermittelten Sachverhalt unterbreitet, der eine Einstellung des Verfahrens gerechtfertigt habe.

 

Koch dreizehnmal erwähnt

 

In 13 Fällen wird der amtierende Berliner Erzbischof Heiner Koch genannt. In einem Fall wurde ein Beschuldigter 2016 an einem seiner früheren Einsatzorte beerdigt, obwohl ein Dekret Woelkis von 2012 dies untersagte. Das kirchliche Verfahren war unter Woelki eingestellt worden.

In einem anderen Fall äußern sich die Gutachter "verwundert", dass Koch trotz geäußerter Bedenken des Personalchefs und mehrerer aktenkundiger Beschuldigungen einen Geistlichen "ohne Einschränkungen" für den Einsatz in der Auslandsseelsorge empfahl und ihm einen "einwandfreien Charakter und Ruf" bescheinigte. Zwei strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten wurden eingestellt, ein kirchliches Verfahren gab es nicht. Koch erläuterte in einer Stellungnahme seine Entscheidung.

 

Fälle waren zunächst nicht veröffentlicht worden

 

Beim jetzt veröffentlichten Teil handelt es sich um 442 von 669 Seiten der Studie, die von der Anwaltskanzlei Redeker-Sellner-Dahs im Auftrag des Erzbistums zum Thema "Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich des Erzbistums Berlin seit 1946" erstellt wurde. Darin sind jedoch weiterhin teilweise die Namen der Beschuldigten und weitere Angaben zu ihnen geschwärzt, um laut Erzbistum die Persönlichkeitsrechte von Beschuldigten und Betroffenen zu schützen.

Bei der Bekanntgabe des Gutachtens Ende Januar hatte das Erzbistum entschieden, die Einzelfälle zunächst nicht zu veröffentlichen, um noch Fragen des Datenschutzes zu klären. Dies betraf auch die dazu gehörenden Stellungnahmen von Personalverantwortlichen, unter anderem von Erzbischof Koch, seinem Amtsvorgänger Woelki und dem amtierenden Weihbischof Matthias Heinrich.

 

Gutachter benennen Missstände

 

In dem bereits im Januar veröffentlichten Teil mit zusammenfassenden Erkenntnissen und Empfehlungen kritisierten der Anwalt Peter-Andreas Brand und die Anwältin Sabine Wildfeuer, viele "Missstände" wie mangelnder Wille zur Aufklärung hätten dazu beigetragen, sexuellen Missbrauch zu begünstigen und dessen Bestrafung zu verhindern.