Offener Brief kritisiert Verfahren zur Anerkennung

Kritik an Bischöfen: Missbrauchsbetroffene wollen Kommission stoppen

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Missbrauchsbetroffene fordern die deutschen Bistümer auf, die Praxis der Anerkennung des erlittenen Leids zu stoppen. In einem Brief an die Bischöfe und Generalvikäre äußern die Betroffenen Kritik an der Arbeit der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA). Den Betroffenen fehle es an Empathie seitens der Kirche.

Missbrauchsbetroffene üben Kritik an dem von der katholischen Kirche in Deutschland praktizierten Verfahren zur Anerkennung erlittenen Leids. In einem am Dienstag veröffentlichten Brief an die Bischöfe und Generalvikare der 27 Bistümer, der der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegt, bitten sie darum, das aktuelle Verfahren zu stoppen. Unterzeichnet ist das Schreiben vom früheren Sprecher des Kölner Betroffenenbeirats, Patrick Bauer, und von Jens Windel, Gründer der Betroffeneninitiative im Bistum Hildesheim und Mitglied im Betroffenenbeirat der Deutschen Bischofskonferenz.

 

Kommission erhält mehr Kapazitäten

 

Eine Veränderung könne "ein großer Schritt aus der aktuellen Krise der katholischen Kirche in Deutschland sein", appellieren Bauer und Windel. Konkret regen sie ein "unbürokratisches Stufenmodell" anstelle eines "zeitaufwändigen Verfahrens der Einzelbewertung" an.

Vor wenigen Tagen war bekannt geworden, dass die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) mehr Kapazitäten erhält. Damit solle die hohe Zahl von Anträgen beschleunigt bearbeitet werden, hieß es. Bis zum 22. Juni waren demnach insgesamt 1.136 Anträge eingegangen und 142 davon beschieden worden. Die Kommission arbeitet seit Jahresbeginn; sie nimmt von kirchlichen Institutionen übersandte Anträge auf entsprechende Leistungen entgegen und entscheidet über deren Höhe.

 

Orientierung an Praxis staatlicher Gerichte

 

Der Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, sagte dazu, im Vorfeld des weiterentwickelten Anerkennungsverfahrens seien unterschiedliche Modelle diskutiert worden, wozu auch das Stufenmodell gehörte. "Wichtig erschien es hier, ein Modell zu wählen, das die sehr komplexen und unterschiedlichen Erlebnisse von Betroffenen berücksichtigt", so Kopp. "Hierzu zählt unter anderem die Art und Schwere der Tat, die persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für den Betroffenen sowie mögliches institutionelles Versagen."

In Gesprächen mit Fachleuten aus Wissenschaft, Justiz und Fachpraxis sei deshalb eine Regelung erarbeitet worden, die in der Ordnung für das Verfahren in den Ziffern 7 und 8 festgelegt seien, fasste der Sprecher das Ergebnis der Überlegungen zusammen. "Diese sieht eine Orientierung an der Praxis staatlicher Gerichte sowie hinsichtlich der Höhe als auch bei der einzelfallorientierten Entscheidung unter Berücksichtigung aller relevanten Informationen im jeweiligen Einzelfall vor."

 

Betroffene enttäuscht über Höhe der Anerkennung

 

"Seit Monaten" gingen kritische Rückmeldungen von Betroffenen bei ihnen ein, so Bauer und Windel. Diese seien "gekennzeichnet von Enttäuschung über die Höhe der Anerkennung, von Ärger über die Bearbeitungsdauer und von Frustration über die Art der Kommunikation. Den Betroffenen fehlt es an Empathie seitens der Kirche und an Transparenz und Gerechtigkeit im Anerkennungsverfahren".

Die Kriterien, nach denen die UKA entscheide, würden als zu wenig transparent empfunden, hieß es weiter. Die Verfahren seien nicht bei allen Bistümern und Orden einheitlich. In Einzelfällen werde auch die Beratung als mangelhaft erlebt. All dies belaste Betroffene enorm. Zudem werde die Zusage, sich an den oberen Grenzen der staatlichen Rechtsprechung für Schmerzensgeld zu orientieren, nach Beobachtung der Betroffenen nicht eingehalten.

Die Betroffenen befürchten überdies, dass die geplante Aufstockung der UKA "maximal" zu einer Verdopplung des Bearbeitungstempos führen werde. Demnach wären bis Jahresende "nicht einmal ein Drittel der vorliegenden Anträge" bearbeitet; über einen heute gestellten Antrag würde in drei Jahren entschieden.

+ Aktualisiert, 15:30 Uhr: Neu sind die Absätze vier und fünf mit Reaktionen der Deutschen Bischofskonferenz.

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