Urteil in presserechtlichem Verfahren

Fall Pilz: Kardinal Woelki setzt sich erneut gegen „Bild“-Zeitung durch

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Erneut hat sich der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki vor Gericht gegen Berichte der "Bild"-Zeitung durchgesetzt. Ermittlungen gegen ihn in anderer Sache gibt es dennoch weiterhin.

Kardinal Rainer Maria Woelki hat sich in einem presserechtlichen Streit erneut gegen die "Bild"-Zeitung durchgesetzt. Das Landgericht Köln untersagte dem Blatt in einem Urteil Äußerungen, weil diese das Persönlichkeitsrecht des Erzbischofs verletzen würden, teilte eine Gerichtssprecherin der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mit. Der Axel-Springer-Verlag will gegen die Entscheidung in Berufung gehen, sagte ein Sprecher auf Anfrage.

In dem Fall geht es um einen "Bild"-Artikel vom 5. Juli 2022 über den 2019 verstorbenen Ex-Präsidenten des Kindermissionswerks "Die Sternsinger", Winfried Pilz. Ende Juni 2022 hatte das Erzbistum Köln Missbrauchsvorwürfe gegen den Geistlichen öffentlich gemacht, der seinen Ruhestand im Bistum Dresden verbracht hatte. Unter Woelkis Vorgänger Joachim Meisner unterließ es das Erzbistum aber, das ostdeutsche Bistum über Vorwürfe gegen Pilz zu informieren.

Derzeit keine weiteren Verfahren Woelkis gegen "Bild"

Woelki wehrte sich erneut erfolgreich gegen die Darstellung der Zeitung, er habe sich in seiner Amtszeit ab Ende 2014 bewusst gegen ein Nachholen der Information entschieden. In dem Gerichtsverfahren versicherte er eidesstattlich, er sei erst ab der vierten Juni-Woche 2022 mit dem Fall Pilz befasst gewesen.

Die Pressekammer des Landgerichts bestätigte im Hauptsacheverfahren ihre Entscheidung, die sie bereits im Einstweiligen Verfügungsverfahren getroffen hatte. Vor dem Landgericht ist nach Angaben der Sprecherin derzeit kein weiterer Rechtsstreit zwischen "Bild" und Woelki anhängig.

Weiterhin Ermittlungen wegen Meineids

In zurückliegenden Monaten hatten mehrere "Bild"-Berichte zu gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Woelki geführt. Neben dem Fall Pilz ging es auch um Artikel über einen vom Erzbischof beförderten Priester, der 2001 einen damals nicht strafbaren sexuellen Kontakt zu einem 16-jährigen Prostituierten hatte. Laut einem Urteil des Landgerichts darf "Bild" nicht mehr schreiben, Woelki habe zum Zeitpunkt der Beförderung 2017 zwei den Priester belastende Dokumente gekannt. Die Zeitung hatte Berufung gegen die Entscheidung angekündigt.

Unterdessen ermittelt die Kölner Staatsanwaltschaft aber weiter gegen Woelki wegen des Verdachts auf Meineid - wegen Äußerungen bei einer Verhandlung vor dem Landgericht. Auch hier geht es darum, ab wann Woelki Kenntnisse von den beiden Dokumenten hatte, die den beförderten Priester belasten.

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