Information über Sanktionierung nicht ans Bistum Dresden gemeldet

Erzbistum Köln: Fehler im Missbrauchsfall von Sternsinger-Pfarrer Pilz

  • Das Erzbistum Köln räumt Fehler in der Kommunikation mit dem Bistum Dresden-Meißen im Missbrauchsfall Winfried Pilz ein.
  • Nachdem Pilz 2014 sanktioniert wurde, "hätte unmittelbar danach eine Information an das Bistum Dresden-Meißen stattfinden müssen".
  • Dort hatte der Pfarrer seinerzeit im Ruhestand gelebt.

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Das Erzbistum Köln räumt Fehler in der Kommunikation mit dem Bistum Dresden-Meißen im Missbrauchsfall Winfried Pilz ein. Nachdem der damalige Kölner Kardinal Joachim Meisner den seit 2010 in Sachsen lebenden Ruhestandspfarrer 2014 sanktioniert habe, "hätte unmittelbar danach eine Information an das Bistum Dresden-Meißen stattfinden müssen", räumte das Erzbistum Köln auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) ein.

"Auch im Jahre 2018 wäre eine schriftliche Information angezeigt gewesen, ist aber bedauerlicherweise ausgeblieben", hieß es weiter. Ob es mündliche Hinweise gegeben habe, sei nicht bekannt. Das Erzbistum Köln stehe in dieser Angelegenheit derzeit mit den Zuständigen des Bistums Dresden-Meißen in Verbindung.

Kritik aus Dresden am Erzbistum Köln

In der "Bild-Zeitung" hatte der Dresdner Bischof Heinrich Timmerevers den Umgang des Erzbistums Köln mit dem Fall Pilz kritisiert: "Der Fall zeigt leider erneut, dass beim Thema Transparenz und Kommunikation insbesondere bei Fällen sexuellen Missbrauchs weiterhin dringender Verbesserungsbedarf besteht."

Auch ein Sprecher des Bistums Dresden-Meißen äußerte sich kritisch: "In den Gemeinden, in denen Pilz tätig war, hätte beispielsweise vom Pfarrer auf das Umgangsverbot besonders geachtet werden können." Dies sei mangels Unterrichtung unterblieben.

Die Vorwürfe gegen Winfried Pilz

Der 2019 gestorbene Pfarrer Winfried Pilz aus dem Erzbistum Köln war von 2000 bis 2010 Präsident des katholischen Kindermissionswerks "Die Sternsinger". Er leitete von 1972 bis 1989 die renommierte Jugendbildungsstätte Haus Altenberg bei Köln.

Bereits in den 1970er Jahren soll der Pfarrer einen schutzbedürftigen jungen Erwachsenen sexuell missbraucht haben. Der Betroffene beantragte nach Darstellung des Kölner Missbrauchsgutachtens der Kanzlei Gercke 2012 Leistungen in Anerkennung des Leids. 2013 übergab das Erzbistum den Fall an die Glaubenskongregation im Vatikan, die das Verfahren nach Köln zurückverwies.

Die Sanktion gegen den Sternsinger-Chef

Im Februar 2014 wurde dem Priester ein Strafdekret übermittelt, wonach er mit einem Kontaktverbot mit Minderjährigen belegt wurde. Pilz musste sich demnach auch an den Kosten für die Zahlung an den Betroffenen beteiligen und ihn persönlich um Verzeihung bitten. Im Dezember 2018 wurden die Akten nachträglich der Staatsanwaltschaft übergeben.

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