Mehrere Aussagen verboten – Verlag nennt Urteil „skandalös“

Woelki erfolgreich im Prozess gegen „Bild“ – Verlag geht in Berufung

  • Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki hat erneut einen Erfolg gegen den Axel-Springer-Verlag erzielt.
  • Das Landgericht Köln verbot einige Äußerungen der "Bild"-Zeitung, weil sie das Persönlichkeitsrecht des Kardinals verletzten.
  • Der Verlag nannte das Urteil "skandalös" und kündigte Berufung an.

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Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki hat erneut einen Erfolg gegen den Axel-Springer-Verlag erzielt. Das Landgericht Köln verbot in einem am Mittwoch verkündeten Urteil einige Äußerungen der "Bild"-Zeitung, weil sie das Persönlichkeitsrecht des Kardinals verletzten.

Unter anderem darf die Zeitung nicht mehr verbreiten, der Erzbischof habe einen Priester befördert, obwohl er zwei belastende Dokumente gegen den Geistlichen gekannt habe. Der Verlag nannte das Urteil "skandalös", er will Berufung einlegen.

Wogegen Woelki geklagt hatte

In dem zivilrechtlichen Verfahren hatte die Pressekammer unter Vorsitz von Dirk Eßer da Silva Ende März Woelki persönlich vernommen. Der Erzbischof klagte gegen einen im Mai 2021 veröffentlichten Online-Bericht von "Bild", wonach er 2017 den Priester befördert habe, obwohl er eine Warnung der Polizei vor dessen Einsatz in der Jugendarbeit und ein anderes belastendes Dokument aus dessen Personalakte gekannt habe.

Der Geistliche hatte unter anderem 2001 sexuellen Kontakt zu einem 16-jährigen Prostituierten. Danach hatte es Gerüchte um weiteres übergriffiges Verhalten gegeben.

Gericht: "Bild" bewies Behauptung nicht

Laut Urteil ist es "Bild" nicht gelungen, die ehrenrührige Äußerung zu beweisen, Woelki seien die Inhalte der beiden Dokumente zum Zeitpunkt der Beförderungsentscheidung bekannt gewesen. Zwei vor der Kammer vernommene Zeugen - die frühere Sekretärin von Woelkis Vorgänger Kardinal Joachim Meisner und der ehemalige Missbrauchsbeauftragte des Erzbistums, Oliver Vogt - hätten die konkreten Beweisfragen nicht bestätigt. Auch die Vernehmung Woelkis habe nicht ergeben, dass er Kenntnisse über die fraglichen Schriftstücke gehabt habe.

Woelkis Rechtsbeistand Carsten Brennecke erklärte nach dem Urteil, der Erzbischof habe unter Eid Rede und Antwort gestanden. Mit "diesem historisch einmaligen Schritt eines deutschen Kardinals" habe er sich erfolgreich erneut gegen unzulässige "Bild"-Berichte verteidigt.

Verlag: Skandalöses Urteil

Der Axel-Springer-Verlag kündigte Berufung vor dem Oberlandesgericht an. "Die Entscheidung des LG Köln ist - wohl im Auge eines jeden Prozessbeobachters - skandalös", teilte ein Sprecher auf Anfrage mit: "Die legitimierte Aufgabe der Presse, Missbrauchstaten aufzudecken, wird durch die vom LG Köln angelegten Maßstäbe unmöglich gemacht."

Das Landgericht habe die beiden Zeugenaussagen nicht ausreichend gewürdigt, so der Verlagssprecher. Außerdem bleibe abzuwarten, ob sich Woelki in dem Verfahren des Meineids oder der Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung schuldig gemacht habe.

Falschaussage-Ermittlungen laufen noch

Der Kardinal hatte nicht nur vor dem Landgericht unter Eid ausgesagt, sondern zuvor auch die Darstellung der "Bild" in einer eidesstattlichen Versicherung zurückgewiesen. Nachdem die frühere Meisner-Sekretärin ausgesagt hatte, sie habe Woelki schon um das Jahr 2010 in seiner Zeit als Kölner Weihbischof über Saunabesuche des Priesters mit Messdienern oder den bei einer Rom-Reise erfolgten Kauf von Unterhosen mit Penis-Darstellungen informiert, ermittelt die Kölner Staatsanwaltschaft gegen Woelki wegen des Verdachts einer Falschaussage.

Diese Ermittlungen laufen noch. Die Sekretärin sagte in dem Zusammenhang auch aus, sie habe die Personalakte des Priesters und die Polizeiwarnung nicht gesehen und mit Woelki daher auch nicht darüber gesprochen.

ZdK: Vertrauen gewinnt man damit nicht zurück

Der frühere Missbrauchsbeauftragte Vogt hatte ausgeführt, er habe Woelki 2015 verschiedene Dokumente über den betreffenden Priester zukommen lassen. Er könne sich aber nicht mehr daran erinnern, ob in der Materialsammlung auch die beiden Dokumente enthalten waren.

Angesichts des Urteilsspruchs sagte der Geschäftsführer des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Marc Frings, im WDR: "Vertrauen gewinnt man damit nicht zurück." Fatal sei, "dass mit so viel Energie für ein Gerichtsverfahren öffentlich das Bild einer Institution bestätigt wird, die sich primär selbst schützen will". Er wünsche sich dieselbe Energie beim Einsatz für Reformen gegen die systemischen Ursachen, die Missbrauch und Vertuschung begünstigt hätten.

Update 16.45 Uhr: Reaktion ZdK

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