Regeln für den NRW-Teil des Bistums Münster

Corona: Maskenpflicht im Gottesdienst bis April – Abstand empfohlen

  • Nach den Lockerungen des Bundes bleiben die Corona-Regeln für kirchliches Leben in NRW in einer Übergangszeit bis 2. April weitgehend bestehen.
  • In Kirchen gelte weiter Maskenpflicht, heißt es in einer Mail von Münsters Generalvikar Klaus Winterkamp an alle Bistums-Mitarbeitenden.
  • Zudem werde die „die Abstandsregel für die Gottesdienste weiterhin“ empfohlen.

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Nach den Lockerungen des Bundes-Infektionsschutzgesetzes bleiben die Corona-Regeln für kirchliches Leben in Nordrhein-Westfalen in einer Übergangszeit bis 2. April weitgehend bestehen. In Kirchen und Pfarrheimen gelte weiter Maskenpflicht, heißt es in einer Mail von Münsters Generalvikar Klaus Winterkamp an alle Bistums-Mitarbeitenden. Zudem hätten sich die Generalvikare der fünf NRW-Bistümer „darauf verständigt, die Abstandsregel für die Gottesdienste weiterhin zu empfehlen“.

Die Pflicht zum Tragen einer OP- oder FFP2-Maske gelte während sämtlicher Gottesdienste – auch nach den Modellen 3G, 2G und „2G plus“ – die gesamte Zeit, auch beim Gemeindegesang. Der Abstand von 1,50 Meter werde empfohlen; bei „2G plus“-Gottesdiensten könne er entfallen.

Gültige Tests und Booster-Impfung

Es ist weiter möglich, Gottesdienste ohne Zugangskontrollen zu feiern. Wer in den Modellen 3G und „2G plus“ Getestete zulässt: Gültig sind ein höchstens 24 Stunden zurückliegender Schnelltest – mit Nachweis, also kein Selbsttest – und ein höchstens 48 Stunden zurückliegender PCR-Test.

Menschen, die eine Corona-Auffrischungsimpfung („Booster“) nachweisen, benötigen keinen tagesaktuellen Test im „2G plus“-Modell.

Weihwasser kehrt zu Ostern zurück

Die Maskenpflicht im Freien entfällt, sogar beim Gesang in Gottesdiensten, ebenso bei Beisetzungen. Wer jedoch Trauerhallen auf Friedhöfen nutzt, muss 3G-Nachweise kontrollieren, zudem herrscht Maskenpflicht.

Winterkamp kündigt an, ab Ostern würden die Weihwasserbecken wieder befüllt. Auch könne die Taufwasserweihe in der Osternacht und die Besprengung der Gemeinde wie gewohnt erfolgen. Bei der Kollekte dürfen wieder Körbe weitergegeben werden. Körperkontakt beim Friedensgruß solle unterbleiben.

Chöre und Musikgruppen

Für Chöre und Blasmusiker gilt laut Mail die „2G-plus“-Regel. Erforderlich sind die beschriebenen tagesaktuellen Tests; eine Booster-Impfung kann sie ersetzen. Bei nichtimmunisierten Sängerinnen und Sängern bestehe bei allen Auftritten und Proben in Innenräumen Maskenpflicht.

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