Was die neue bischöfliche Verordnung bedeutet

Datenschutz: Kommt im Bistum Münster die Pfarrei ohne Fotos?

Für Eltern ist es toll, die Kinder im kirchlichen Ferienlager gut betreut zu wissen. Trotzdem freut man sich ja ab und an über eine „Statusmeldung“, beispielsweise über Facebook. Das könnte in diesem Sommer schwierig werden.

 

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Für Eltern ist es toll, die Kinder im kirchlichen Ferienlager gut betreut zu wissen. Trotzdem freut man sich ja ab und an über eine „Statusmeldung“, beispielsweise über Facebook. Das könnte in diesem Sommer schwierig werden. Für jedes Foto brauchen die Lagerleiter eine Einwilligung der Eltern. Der Grund ist das neue Kirchliche Datenschutzgesetz, das heute in Kraft tritt. Wie können Pfarreien reagieren?

Einer, der es wissen muss, ist Multimedia-Pfarrer Martin Weber von der Pferrei Heilig Kreuz in Ibbenbüren. Der technisch versierte Seelsorger ist auf Snapchat, Instagram, Facebook und Twitter vertreten. Er empfiehlt, Ruhe zu bewahren: „Es wird viel Panik gemacht. Vieles, was jetzt angeblich neu verhandelt wird, war ja schon vorher gültig, beispielsweise das Recht am eigenen Bild.“

Pfarrer Martin Weber | Foto: Michael Bönte.
Pfarrer Martin Weber | Foto: Michael Bönte.

Die Frage, die sich das Seelsorgeteam in seiner Pfarrei stelle: „Wie machen wir es im Ferienlager?“ Die Bischöfliche Datenschutzverordnung ist strenger als die EU-Datenschutz-Grundverordnung, die am 25. Mai in Kraft tritt. Es sieht vor, dass Eltern jedes einzelne Bild, das von ihren Kindern gemacht wird, anschauen können um dann ihr Okay zur Veröffentlichung zu geben: „Das ist mit klassischen Zeltlager-Gruppenbildern gar nicht machbar. Zeitnahe Berichterstattung im Internet oder in der Tagespresse ist nicht mehr möglich“, meint Weber und macht deutlich: „Wir werden gemeinsam mit den Eltern eine Lösung überlegen.“

 

Zweitmeinung vor Veröffentlichung

 

Zum Beispiel könnte vor der Veröffentlichung eine zweite Meinung aus dem Ferienlager-Team eingeholt werden: „Wir achten darauf, dass Kinder nie allein zu sehen sind, sondern eben klassische Gruppensituationen.“ Zu 99 Prozent habe es auch in der Vergangenheit keine Probleme mit der Veröffentlichung von Bildern gegeben.

Für den gedruckten Pfarrbrief habe das Gesetz auch keine Konsequenzen. Allerdings dürften die Inhalte nicht im Internet veröffentlich werden: „Wir müssen noch schauen, wie wir das händeln. Auch bisher haben wir natürlich Dinge aus dem Pfarrbrief entfernt, wenn sie im Internet nicht veröffentlich werden sollten“, sagt Martin Weber. Insgesamt sieht er die Pfarrei gut aufgestellt:  „Mit Abmahnanwälten rechne ich jetzt nicht.“

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