Gesetz verlangt: Genau 72 Tage vor Urnengang

Europawahl-Ausschuss soll an Karfreitag tagen - breite Kritik

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In Parteien und Kirchen regt sich Kritik an der kommenden Sitzung des Bundeswahlausschusses. Der soll Karfreitag zusammenkommen.

Nach dem Europawahlgesetz muss der Bundeswahlausschuss exakt 72 Tage vor der EU-Wahl über die Zulassung von Bewerbern entscheiden. Dies ist in diesem Jahr der Karfreitag. An dieser Ansetzung gibt es Kritik.

Die Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche Deutschlands beim Bund, Anne Gidion, sagte laut „Spiegel“, sie bedaure, dass der Ausschuss verpflichtet sei, an einem der höchsten christlichen Feiertage zu tagen. „Es wäre besser, wenn das Europawahlgesetz in diesem Punkt Ausnahmen für gesetzliche Feiertage zuließe.“

Forderung: Sitzung am Werktag vor Karfreitag

Das „Bündnis C – Christen für Deutschland“ hatte bereits im Januar gefordert, das Gesetz zu ändern, damit die Entscheidung über die Listenzulassung am Werktag vor Karfreitag erfolgen könne. Unterstützt wird der Vorschlag nun auch von SPD, FDP und der Deutschen Bischofskonferenz.

„Es spricht nichts gegen eine eingehende Prüfung, ob sich das Gesetz in diesem Punkt für künftige Europawahlen flexibilisieren lässt“, sagte Sandra Bubendorfer-Licht, religionspolitische Fraktionssprecherin der FDP. „Feiertag ist Feiertag“, kritisiert Lars Castellucci, Kirchenbeauftragter der SPD-Fraktion. „Das muss auch für Wahlausschüsse gelten.“

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