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Freispruch für Kardinal George Pell: Australiens oberstes Gericht hat die Haftstrafe wegen sexuellen Missbrauchs in allen fünf Fällen aufgehoben.
Freispruch für Kardinal George Pell: Australiens oberstes Gericht hat am Dienstag die Haftstrafe des früheren vatikanischen Wirtschaftsministers (78) wegen sexuellen Missbrauchs in allen fünf Fällen aufgehoben. Die Jury hätte auf Grund der Beweislage Zweifel an der Schuld des Angeklagten haben müssen, hieß es in der via Twitter veröffentlichten einstimmigen Entscheidung der sieben Richter. Der Anfang 2019 zu sechs Jahren Haft verurteilte Pell werde noch an diesem Dienstag aus seinem Gefängnis in der Nähe von Melbourne entlassen.
Pell selbst nahm das Urteil mit großer Erleichterung auf. „Ich habe stets meine Unschuld betont, während ich unter einer schweren Ungerechtigkeit gelitten habe“, so Pell in einer Erklärung per E-Mail. Das Verfahren gegen ihn sei kein Referendum über die katholische Kirche und auch kein Referendum über den Umgang der australischen Kirche mit sexuellem Missbrauch in der Kirche gewesen. „Es ging darum, ob ich diese abscheulichen Verbrechen begangen habe - was ich nicht getan habe“, schrieb Pell.
Richterin verkündet Urteil im fast leeren Saal
Das Urteil wurde von Chefrichterin Susan Kiefel in einem fast leeren Saal des High Court in Brisbane verkündet. Wegen der Maßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus war die Öffentlichkeit von der Urteilsverkündung ausgeschlossen. Das Virus war auch der Grund der Schließung des Amtssitzes des High Court in Canberra und die Verlegung der Urteilsverkündung nach Brisbane.
Pell war im Dezember 2018 wegen des Vorwurfs sexuellen Missbrauchs von zwei Chorknaben zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Die Jury fasste den Schuldspruch einzig auf Basis der Aussage eines der angeblichen Opfer. Im Sommer 2019 bestätigte ein Berufungsgericht Pells Verurteilung durch die Mehrheitsentscheidung von zwei der drei Richter.
Pell drohen zivilrechtliche Klagen
Der Übergriff soll vor mehr als 20 Jahren nach einem Hochamt in der Sakristei der Kathedrale von Melbourne stattgefunden haben. Nach Aussagen von Entlastungszeugen wie dem damaligen Zeremonienmeister Charles Portelli sei der Missbrauch aber weder zeitlich noch örtlich möglich gewesen. Es sei gängige Praxis des damaligen Erzbischofs von Melbourne gewesen, nach Gottesdiensten auf den Stufen der Kathedrale Messbesucher zu begrüßen. Zudem habe in der Sakristei nach Gottesdiensten ein emsiger Betrieb von Priestern und Messdienern geherrscht.
Nach seiner Haftentlassung drohen Pell nun weitere, zivilrechtliche Klagen wegen Missbrauchs Jugendlicher. Auch sind weitere strafrechtliche Verfahren wegen Meineids und Behinderung der Justiz bei Pells Aussagen vor dem staatlichen Missbrauchsausschuss möglich. Belege für diese Vorwürfe könnten sich in den zwei Bänden des Abschlussberichts der staatlichen Missbrauchskommission finden, die nach dem jetzt abgeschlossenen Verfahren freigegeben werden.