Programme in Niedersachsen und NRW - Hilfe bei der Caritas

Landes-Zuschüsse machen Urlaub für finanzschwache Familien möglich

  • Finanziell schwächere Familien in Niedersachsen können Ferienzuschüsse des Landes beantragen.
  • Eine vierköpfige Familie kann für einen 14-tägigen Urlaub in Deutschland mit 840 Euro rechnen.
  • In NRW gibt es vergleichbare Zuschüsse für Familienferien.

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Ein Familienurlaub muss nicht am Einkommen scheitern. Darauf hat der oldenburgische Landes-Caritasdirektor Gerhard Tepe hingewiesen und finanziell schlechter gestellte Familien aufgerufen, Fördermöglichkeiten in Niedersachsen zu nutzen. Das Land zahlt unter bestimmten Bedingungen Zuschüsse, die Ferien ermöglichen sollen.

Das Einkommen darf dabei bestimmte Grenzen nicht übersteigen. So muss etwa das Nettoeinkommen einer Familie mit zwei Kindern unter 40.944 Euro liegen. Ist das der Fall, kann sie mit einem Zuschuss von 60 Euro pro Übernachtung rechnen. Der für maximal 14 Tage gewährte Zuschuss beträgt dann 840 Euro.

Tepe: Gute Unterstützung an der richtigen Stelle

Caritasdirektor Gerhard Tepe. | Foto: Michael Rottmann
Caritasdirektor Gerhard Tepe. | Foto: Michael Rottmann

Im Oldenburger Land vermittelt unter anderem der Landes-Caritasverband (LCV) die Urlaubszuschüsse des Landes. 2022 hätten mehr als 150 Familien mit insgesamt fast rund 570 Kindern davon profitiert, teilt der LCV gegenüber „Kirche-und-Leben.de“ mit.

„Ich bin sehr dankbar, dass wir diese Mittel über das Land Niedersachsen weiterleiten können“, sagte Tepe auf Anfrage. Gerade einkommensschwache Familien hätten in den Corona-Jahren viel durchgemacht durch Home-Schooling, oft kleine Wohnungen und Zukunftssorgen. Der Caritasdirektor nannte das Angebot „eine gute Unterstützung an der richtigen Stelle“.

Das Land Niedersachsen bezuschusst Familienferien für mindestens sieben und höchstens 14 Übernachtungen mit 15 Euro pro Tag und teilnehmendem Familienmitglied. Die Unterkunft muss innerhalb Deutschlands liegen. Alleinerziehende erhalten je Verpflegungstag zehn Euro zusätzlich. Für Familienmitglieder mit Behinderung gibt es ebenfalls zusätzlich zehn Euro pro Tag. Einen weiteren Zuschlag von bis zu 15 Euro je teilnehmender Person kann es für einen Aufenthalt in einer Familienferienstätte oder Jugendherberge geben. Anträge auf Unterstützung eines Familienurlaubes können ganzjährig gestellt werden. Weitere Informationen bei der Caritas unter Tel. 04441 / 8707-667, E-Mail scholz(at)lcv-oldenburg.de

In Nordrhein-Westfalen gibt es ein vergleichbares Programm für Familien mit Kindern, die in Familienferienstätten Urlaub buchen. Das Förderprogramm „Familienfreizeit NRW“ bietet drei bis sieben Übernachtungen in einer Familienferienstätte in Nordrhein-Westfalen oder bundesweit. Inklusive sind Vollverpflegung und verschiedene Freizeitangebote. Die Anreise ist individuell mit Pkw oder Bahn möglich. Die Familien beteiligen sich an der Ferienwoche mit einem Eigenanteil in Höhe von 50 Euro pro erwachsener Person und 25 Euro pro Kind. Informationen unter www.familienerholung-nrw.de.

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