Glaubenskongregation: Ex-Pfarrer von Merzen schuldig

Missbrauch: Papst entlässt Priester des Bistums Osnabrück

  • Papst Franziskus hat den ehemaligen Pfarrer von Merzen, H., strafweise aus dem Klerikerstand entlassen.
  • Die Glaubenskongregation in Rom hatte den heute 88-jährigen H. „des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger schuldig“ befunden.
  • Der Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode begrüßt diesen klaren Schuldspruch.

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Papst Franziskus hat den ehemaligen Pfarrer von Merzen, H., strafweise aus dem Klerikerstand entlassen. Zuvor hatte die für das Verfahren zuständige Glaubenskongregation in Rom den heute 88-jährigen H. „des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger schuldig“ befunden, so der Wortlaut des Schreibens. Damit kommt ein kirchenrechtlicher Prozess zum Abschluss, der mit der Veröffentlichung von Vorwürfen sexualisierter Gewalt im Jahr 2018 begann, meldet die Bischöfliche Pressestelle in Osnabrück.

Mit der Entscheidung verliert H. dauerhaft alle kirchlichen Vollmachten, die ihm aufgrund der Priesterweihe übertragen wurden. Er darf weder Messe zelebrieren oder andere Sakramente spenden, noch irgendeinen Dienst in der Kirche ausüben. Zudem verliert H. sämtliche Pensionsansprüche. Seine künftige Altersversorgung wird derzeit durch das Bistum gemeinsam mit der Deutschen Rentenversicherung geprüft.

Bischof Bode begrüßt Schuldspruch

„Es ist gut, dass das seit Jahren laufende kirchenrechtliche Verfahren damit endlich zu einem Abschluss und zu einem klaren Schuldspruch kommt“, so Bischof Franz-Josef Bode. „Die Entscheidung ist ein wichtiger Schritt der Aufarbeitung, und ich hoffe, dass es insbesondere den Betroffenen auch eine Hilfe sein kann.“

Bereits 2018 hatte das Bistum Osnabrück die Vorwürfe sexualisierter Gewalt durch H. öffentlich gemacht, nachdem sich mehrere Betroffene bei den unabhängigen Ansprechpersonen des Bistums gemeldet hatten. Die zuständige Staatsanwaltschaft stellte fest, dass die vorgeworfenen Taten zu diesem Zeitpunkt nach staatlichem Recht bereits verjährt waren. Das Bistum leitete daraufhin das kirchenrechtliche Verfahren in Rom ein.

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