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Papst Franziskus hat einen Ruhestandspriester aus dem Bistum Trier aus dem Klerikerstand entlassen. Der Mann sei des sexuellen Missbrauchs an mehreren Minderjährigen schuldig, teilte das Bistum Trier am Montag mit.
Vorausgegangen waren den Angaben zufolge mehrere kirchliche Untersuchungen und Strafverfahren. Die Entlassung aus dem Klerikerstand ist im katholischen Kirchenrecht bei schweren Vergehen von Geistlichen die Höchststrafe. Nach staatlichem Recht hingegen sei der Mann nicht verurteilt worden, da die Staatsanwaltschaft Ermittlungen zu den vorgeworfenen Taten jeweils wegen Verjährung eingestellt habe.
2013 erstmals die Schuld festgestellt
Laut Bistum wurden zwei kirchenrechtliche Voruntersuchungen gegen den Geistlichen geführt. Die erste bezog sich demnach auf Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs in den 1980er und 1990er Jahren und endete 2013 mit der Feststellung der Schuld. Der Trierer Bischof Stephan Ackermann habe nach einem kirchlichen Strafverfahren entschieden, den Priester aus dem Klerikerstand zu entlassen.
Dagegen habe der Geistliche bei der Glaubenskongregation in Rom Berufung eingelegt und stattdessen ein dauerhaftes Verbot der öffentlichen Ausübung des priesterlichen Dienstes erhalten.
Entlassung aus Klerikerstand rechtskräftig
2019 wurden den Angaben zufolge weitere Vorwürfe aus den 1980er Jahren bekannt und in einer zweiten kirchenrechtlichen Voruntersuchung erneut die Schuld des Priesters festgestellt. Die Glaubenskongregation und Papst Franziskus folgten laut Mitteilung im Anschluss der erneuten Empfehlung von Ackermann, den Geistlichen aus dem Klerikerstand zu entlassen. Diese Entscheidung sei zum 11. April rechtskräftig geworden.
Die Betroffenen erhielten laut Bistum finanzielle Leistungen in Anerkennung des Leids. Auch seien die Pfarreien, in denen der Geistliche tätig war, über die Entscheidung des Papstes informiert worden.
Im Bistum Trier sind den Angaben zufolge seit 2010 fünf Priester wegen sexuellem Missbrauch aus dem Klerikerstand entlassen worden.