Bistum stand für den Umgang mit dem Fall lange in der Kritik

Missbrauch: Kirchliche Höchststrafe für Trierer Bistumspriester

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Ein früher im Saarland tätiger Priester wurde des Missbrauchs für schuldig befunden. Der kirchliche Prozess hatte fünf Jahre gedauert, das Bistum Trier war ersten Anschuldigungen nicht konsequent nachgegangen.

Das Kölner Kirchengericht hat einen Priester aus dem Bistum Trier des Missbrauchs mehrerer Minderjähriger für schuldig befunden. Laut Bistum wird der 69-Jährige aus dem Klerikerstand entlassen. Im katholischen Kirchenrecht ist das die Höchststrafe für Taten sexualisierter Gewalt. Der Priester kann Einspruch bei der Glaubensbehörde im Vatikan einlegen.

Auch ein staatliches Gericht hatte den Mann wegen sexueller Nötigung eines 14-Jährigen rechtskräftig verurteilt. Das Landgericht Saarbrücken verhängte im Februar eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Mehrere Staatsanwaltschaften hatten wegen Beschuldigungen sexualisierter Gewalt gegen den Priester ermittelt, die Verfahren aber unter anderem wegen Verjährung eingestellt.

Prozess in Köln statt Trier

Der Prozess vor dem Kirchengericht Köln lief seit 2018. Die Kirche befasst sich jedoch bereits deutlich länger mit Vorwürfen gegen den früher im Saarland tätigen Priester. Sie steht für ihren Umgang mit dem Fall, dem Priester und Betroffenen in der Kritik.

Ein Punkt ist, dass das Bistum Trier nach einer Anzeige 2006 bereits Hinweise zu Anschuldigungen hatte, diesen aber nicht ausreichend nachging. Der Mann arbeitete bis 2015 als Priester in seiner Pfarrei. Deshalb bearbeitete nach Anordnung des Vatikans auch das Kirchengericht Köln den Fall.

Bistum erkennt weitere Betroffene an

Es sprach den Priester laut Angaben in allen fünf berücksichtigten Fällen für schuldig. Darüber hinaus erkennt das Bistum Trier weitere Personen als Betroffene an. Deren Fälle wurden demnach im Verfahren nicht berücksichtigt, weil sie zur Tatzeit nicht minderjährig waren oder Ermittlungen der Staatsanwaltschaft keine ausreichenden Hinweise ergaben.

Alle Betroffenen können Zahlungen in Anerkennung ihres Leids beantragen, bestätigt das Bistum. Vier Anträge gegen den Priester seien in diesem Jahr eingereicht, bisher zwei bewilligt worden.

Ackermann: Es sind Fehler passiert

Bischof Stephan Ackermann begrüßte den Abschluss des Prozesses. Es sei für Betroffene belastend gewesen, so lange auf eine Entscheidung zu warten: „Ich hoffe und wünsche den betroffenen Personen, dass sie nun, wo das Gericht den Priester schuldig gesprochen und damit die Aussagen der Betroffenen als glaubhaft erachtet hat, eine Art Abschluss und vielleicht Frieden finden können.“

Ackermann wiederholte, im Umgang mit dem Fall und Betroffenen seien „Fehler passiert“. Mehrere hochrangige Geistliche hatten mit der Sache zu tun – darunter die heutigen Bischöfe von Trier, München und Limburg, Stephan Ackermann, Reinhard Marx und Georg Bätzing.

Betroffener begrüßt Urteil

Der Betroffene Timo Ranzenberger sagte der Katholischen Nachrichten-Agentur, er sei „heilfroh“, dass es nach einer „gefühlten und gelebten Ewigkeit“ nun ein kirchenrechtliches Urteil gebe. Die Entscheidung sei im Sinn der Opfer, da die Übergriffe nun belegt seien.

Er freue sich, dass niemand mehr behaupten könne, die Vorwürfe gegen den Priester seien erfunden und der Mann Opfer einer Rufmord-Kampagne. Er wünsche sich, dass die Aufarbeitungskommission im Bistum zügig auch Fehler der mit dem Fall befassten Bischöfe und Vorgesetzten des Priesters untersuche. Ranzenberger hatte den Priester 2006 angezeigt.

Fall wird weiter untersucht

In ihrem neuesten Zwischenbericht hatte die Kommission ebenfalls den Umgang des Bistums mit dem Fall und die lange Laufzeit des kirchlichen Prozesses kritisiert. Das habe zur Frustration und Verbitterung der Betroffenen beigetragen und ihnen den Eindruck vermittelt, die Kirche wünsche keine ernsthafte Aufarbeitung. Der Fall werde zudem in einer historischen Studie untersucht.

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