UPDATE: Ackermann will Geld an „Karin Weißenfels“ selbst zahlen

Urteil: Trierer Bischof Ackermann soll 20.000 Euro Schmerzensgeld zahlen

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Weil Bischof Stephan Ackermann den Namen einer von Missbrauch betroffenen Angestellten des Bistums Trier öffentlich machte, soll die Frau laut Gerichtsurteil 20.000 Euro Schmerzensgeld bekommen. Der Bischof ließ erklären, er wolle selbst zahlen.

Der Trierer Bischof Stephan Ackermann zahlt nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Trier 20.000 Euro Schmerzensgeld an eine unter dem Pseudonym Karin Weißenfels bekannte Bistumsangestellte. Grund ist, dass der Bischof im Frühjahr 2022 bei einer digitalen Veranstaltung mit Kirchenmitarbeitern den wahren Namen der Betroffenen sexueller Übergriffe genannt hatte.

Das Gericht hatte am Mittwoch entsprechend geurteilt. Das Bistum teilte mit, die Entscheidung zu akzeptieren. Ackermann werde das Geld selbst zahlen. Der Bischof habe den Bruch des Pseudonyms als Fehler eingestanden, dafür um Entschuldigung gebeten und eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Ackermann nahm am Mittwoch nicht an der Verhandlung teil. Er ließ sich mit einer Vollmacht anwaltlich vertreten. Die Vorsitzende Richterin hatte zuvor das persönliche Erscheinen der Beklagtenseite angeordnet. Das Bistum erklärte, es handle sich um einen "prozessual normalen und zulässigen Vorgang".

Gericht entspricht Forderung der Klägerin

Das Gericht entsprach mit dem Urteil der Forderung der Klägerin. Ackermann war 2022 noch Missbrauchsbeauftragter der katholischen Kirche in Deutschland. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Vorsitzende Richterin Kathrin Thum sagte, das Gericht habe sich für die Summe von 20.000 Euro entschieden, weil unter anderem die Namensnennung nicht rückgängig gemacht werden könne und es um sehr persönliche Dinge gehe. Die Richterin nannte den Sachverhalt unstrittig. Sie betonte, es gehe allein um die Höhe der Zahlung. Der Bischof habe den wahren Namen der Betroffenen damals "bewusst erwähnt" und "nennen wollen", so die Richterin.

Klägerin wollte "Rechtsverletzung aktenkundig machen"

Im März hatte bereits ein Gütetermin stattgefunden, bei dem sich die Parteien nicht einigten. Anschließend schlug das Gericht einen Vergleich vor, der ebenfalls nicht zustande kam.

Die Klägerin lehnte einen Vergleich ab und wollte ein Urteil. Es gehe ihr nicht in erster Linie um den Betrag, sondern darum, "die Rechtsverletzung aktenkundig zu machen", so ihre Anwälte. Die Rechtsvertretung des Bischofs und des Bistums gab an, es sei nicht ihre Aufgabe, ein neues Angebot in den Raum zu stellen.

Kritik am Fehlen Ackermanns

Die Anwälte der Klägerin kritisierten Ackermanns Fehlen vor Gericht als verantwortungslos. "Das Verhalten des Bischofs zeigt, dass er nicht bereit ist, Verantwortung zu übernehmen", sagte Anwalt Oliver Stegmann. Mit dem Urteil sei das Leid der Klägerin anerkannt worden.

Das Gericht wies einen Teil der Klage ab, in dem es um eine Kostenübernahme für die Klägerin ging. Die Frau muss ihre Anwaltskosten selbst tragen.

Der Fall Weißenfels

Die Atmosphäre zwischen den Anwälten der Parteien war während der Verhandlung zeitweise angespannt. Die Klägerin nahm an der Verhandlung teil. Sie trug eine Sonnenbrille und Kleidung, mit der sie als Person nicht erkennbar war.

Weißenfels hatte mehrfach von geistlichem Missbrauch und sexuellen Übergriffen durch einen Priester von den 1980er bis zu den 2000er Jahren berichtet. Sie gibt an, damals als Erwachsene von einem ihr vorgesetzten Priester schwanger geworden und von ihm und einem weiteren Priester zu einer Abtreibung gedrängt worden zu sein.

Positive Reaktionen auf das Urteil

Die Beschuldigten sind inzwischen gestorben. Dem Bistum wirft die Frau unter anderem vor, den Fall und Verantwortlichkeiten bis heute nicht transparent aufzuklären.

Vertreter von Vereinen für und von Betroffenen lobten das Urteil. Die Entscheidung zeige, dass es sich lohne, wenn Betroffene für ihre Rechte eintreten, sagte Hermann Schell vom Trierer Betroffenenverein Missbit. Maria Mesrian vom Kölner Verein "Umsteuern! Robin Sisterhood" kritisierte Ackermanns Fehlen vor Gericht.

Updates: 12 Uhr Bericht wesentlich erweitert u.a. um Reaktion Ackermann, 12.45 Uhr Reaktion Betroffenenvereine

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