Trierer Bischof hatte Klarnamen der Frau öffentlich gemacht

Missbrauch: Betroffene verklagt Bischof Ackermann auf Schmerzensgeld

  • Eine Betroffene von Missbrauch hat einem Bericht zufolge gegen Bischof Stephan Ackermann persönlich und gegen das Bistum Trier Klage auf Zahlung eines Schmerzensgelds in Höhe von 20.000 Euro eingereicht.
  • Ackermann hatte 2022 den Klarnamen der Frau öffentlich gemacht.
  • Dies habe sie retraumatisiert, argumentiert die Klägerin.

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Knapp ein Jahr nachdem der Trierer Bischof Stephan Ackermann den Klarnamen einer unter Pseudonym bekannten Betroffenen sexueller Übergriffe offengelegt hat, wehrt sich die Frau laut einem Medienbericht juristisch. Die als "Karin Weißenfels" bekannte Frau und ihre Prozessbevollmächtigten hätten beim Arbeitsgericht Trier gegen Ackermann persönlich und gegen das Bistum Trier Klage auf Zahlung eines Schmerzensgelds in Höhe von 20.000 Euro eingereicht, berichtete die "Zeit"-Beilage "Christ und Welt".

Ackermann, so die Klägerseite, habe die Frau durch die im März 2022 erfolgte Klarnamennennung "erheblich retraumatisiert". Darüber hinaus sei sie "gravierend in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt" worden.

Namen vor Mitarbeitenden enthüllt

Ackermann hatte den Namen der Frau vor etwa 40 Mitarbeitenden des Bistums enthüllt. Daraufhin hatte er eine Unterlassungserklärung unterzeichnet und die Frau um Entschuldigung gebeten. Die Frau aus dem Bistum Trier hatte als "Karin Weißenfels" mehrfach von "geistlichem Missbrauch" und sexuellen Übergriffen durch einen Priester vom Ende der 1980er- bis Anfang der 2000er-Jahre berichtet.

Gütetermin geplant
Das Trierer Arbeitsgericht will in den nächsten zwei bis vier Wochen einen Gütetermin ansetzen, um den Rechtsstreit der Missbrauchs-Betroffenen - einer Angestellten des Bistums Trier - mit Bischof und Bistum einvernehmlich zu lösen. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit. In arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen sind Güteverhandlungen üblich. Sehr oft werden solche Auseinandersetzungen durch einen Vergleich erledigt, dem beide Seiten zustimmen müssen. Das Bistum wollte sich auf Anfrage nicht äußern.

Update 15.45 Uhr: Kasten zum Gütetermin

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