Priester A. war unter anderem im Bistum Münster eingesetzt

Missbrauch: Vatikan ermittelt gegen in drei Bistümern tätigen Priester

  • Im Fall eines zweimal wegen Missbrauchs rechtskräftig verurteilten Priesters hat die Glaubenskongregation im Vatikan einen Strafprozess aufgenommen.
  • Der heute 87-jährige Geistliche A. war in den Bistümern Köln, Münster und Essen als Seelsorger tätig.
  • Ein Gutachten zu seinem Fall sollte im März vorgestellt werden.

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Im Fall eines zweimal wegen Missbrauchs rechtskräftig verurteilten Priesters hat die Glaubenskongregation im Vatikan einen Strafprozess aufgenommen. Das teilte das Erzbistum Köln auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mit. Der heute 87-jährige Ruhestandsgeistliche A. war trotz der Verurteilungen in den Bistümern Köln, Münster und Essen als Seelsorger tätig. Erst 2019 verbot ihm der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki priesterliche Dienste.

Der seit 1960 in Köln und dann in Essen-Kettwig wirkende Priester wurde 1972 wegen „fortgesetzter Unzucht mit Kindern und Abhängigen“ zu einer Haftstrafe verurteilt. Ab 1973 war er an verschiedenen Orten im Bistum Münster eingesetzt, bis er 1988 wegen sexueller Handlungen an Minderjährigen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde.

 

Sondergutachten sollte im März öffentlich werden

 

Ein Jahr später kehrte er als Altenheimseelsorger nach Köln zurück. Als Ruhestandsgeistlicher war er von 2002 bis 2015 in Bochum-Wattenscheid tätig.

Die Erzdiözese Köln bestätigte Medienberichte, wonach sie und die Bistümer Münster und Essen ein Sondergutachten zu dem Fall in Auftrag gegeben haben. Die im August 2019 fertiggestellte und noch nicht veröffentlichte Expertise sei von der Münchner Kanzlei „Westpfahl Spilker Wastl“ (WSW) erarbeitet worden. Das Sondergutachten zu A. hätte im März präsentiert werden sollen, als die Vorstellung der WSW-Studie zu Missbrauch im Erzbistum Köln vorgesehen war.

 

Vorwürfe gegen Erzbischof Heße

 

Das Sondergutachten sei wichtig gewesen, „um auf Grundlage einer zeitnahen Bewertung unter strafrechtlichen und kirchenrechtlichen Aspekten entscheiden zu können, wie mit dem Sachverhalt zügig und entschieden umzugehen ist“, hieß es. Es sollte untersucht werden, wer in welchem Umfang Kenntnis von den sexuellen Übergriffen von A. hatte, und ob die ergriffenen Maßnahmen den rechtlichen Anforderungen genügten.

In dem Sondergutachten wird laut einem Medienbericht dem heutigen Hamburger Erzbischof Stefan Heße Fehlverhalten vorgeworfen. Dem früheren Personalchef im Erzbistum Köln habe 2008 ein mutmaßlich Geschädigter von „massiven sexuellen Übergriffen“ durch A. in einem Kindergarten Anfang der 1960-er Jahre berichtet. Heße habe den Betroffenen nicht über die Vergangenheit des Geistlichen informiert. Der Erzbischof bestreitet das.

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