Beauftragter für Religionsfreiheit im Gespräch mit „Kirche-und-Leben.de“

Regierungsexperte Schwabe: Koranverbrennen keine legitime Religionskritik

  • Der Beauftragte der Bundesregierung für Religionsfreiheit, Frank Schwabe (SPD), verurteilt Verbrennungen des Korans als „widerliche und verletzende Provokation“.
  • Im Gespräch mit „Kirche-und-Leben.de“ betonte er, die Aktionen seien „keine Form legitimer Religionskritik“.
  • Politik, Gesellschaft und Religionsvertreter müssten „gemeinsam Provokationen wie die Verbrennung heiliger Schriften verurteilen“.

Anzeige

Der Beauftragte der Bundesregierung für Religionsfreiheit, Frank Schwabe (SPD), verurteilt Verbrennungen des Korans als „widerliche und verletzende Provokation“. Im Gespräch mit „Kirche-und-Leben.de“ betonte er am Donnerstag, die Aktionen seien „keine Form legitimer Religionskritik“. Musliminnen und Muslime in unserer Gesellschaft seien mit der Verurteilung solcher Respektlosigkeiten nicht allein.

Zuletzt hatten Verbrennungen des Korans und das Trampeln auf der Schrift im schwedischen Stockholm durch einen irakischen Geflüchteten für Unruhen und zwischenstaatliche Spannungen gesorgt. Schwabe forderte, Politik, Gesellschaft und Religionsvertreter müssten „gemeinsam Provokationen wie die Verbrennung heiliger Schriften verurteilen“. Der Politiker aus Castrop-Rauxel im Kreis Recklinghausen äußerte sich dankbar, dass „Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie viele im interreligiösen Dialog engagierte Menschen“ schon klare Worte gefunden hätten.

„Gefahr für christliche Minderheiten“

Schwabe wies darauf hin, dass die „angebliche Form von Religionskritik“ der Koranverbrennungen auch christliche Minderheiten gefährde, „etwa in Pakistan oder im Nahen Osten“. Christen dort würden „in Mithaftung genommen und von politischen Scharfmachern angefeindet“.

Staaten könnten religiösen Hass durch Gesetze verbieten, so der Beauftragte. Diese müssten aber „sehr genau bestimmen“, was gemeint ist. Falls nicht, könne dies „zur unrechtmäßigen Einschränkung der Rechte auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit sowie Meinungsfreiheit missbraucht werden“.

Daher würden freiheitliche Rechtsstaaten Meinungsfreiheit und Religionskritik weit auslegen: „Die Verletzung religiöser Gefühle allein reicht nicht aus, als Religionsstraftat zu gelten.“

Anzeige