Erzdiözese schlägt Bußritus zur Behebung der Schändung vor

Sex auf Altar wird Ehemann zum Verhängnis - 39-Jähriger vor Gericht

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Sex auf dem Altar einer Kirche wird einem 39-Jährigen aus Bayern zum Verhängnis. Er steht vor Gericht, während das Erzbistum München und Freising einen Bußritus vorschlägt, um die Schändung des Altars zu beheben.

Weil er mit seiner Ehefrau Sex auf einem Altar gehabt haben soll, steht ein 39-jähriger Mann aus Rosenheim seit Mittwoch vor dem Landgericht Traunstein. Ihm wird unter anderem „Störung der Religionsausübung“ zur Last gelegt. Die Anklageschrift wirft ihm vor, am 31. Juli 2022 in der katholischen Kirche Mariä Heimsuchung in Schechen bei Rosenheim, „auf und in der Nähe des Altars“ mit seiner Ehefrau Sex gehabt zu haben. Dabei habe er auch Fotos von sich und seiner Partnerin gemacht.

Ein Sprecher des Erzbistums München und Freising sagte auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA), solche Fälle kämen sehr selten vor. „Entsprechend dem Kirchenrecht werden heilige Orte durch dort geschehene, schwer verletzende und mit Ärgernis für die Gläubigen verbundene Handlungen geschändet.“ Insbesondere mit Rücksicht auf das religiöse Empfinden der Gläubigen sei eine solche Schändung durch einen Bußritus nach Maßgabe der liturgischen Bücher zu beheben.

Urteil Mitte Dezember erwartet

Insgesamt sechs Verhandlungstage sind vor der 7. Strafkammer angesetzt. Dem Mann werden auch vorsätzliche Körperverletzung in mehreren Fällen sowie Bestechung und Betrug vorgeworfen. Ein Urteil wird für Mitte Dezember erwartet.

UPDATE: Das weitere Verfahren
Nachdem ein 39-Jähriger mit seiner Frau Sex in einer katholischen Kirche in Oberbayern gehabt haben soll, steht bisher nicht fest, ob der Altar neu gesegnet wird. Ein Sprecher der Erzdiözese München teilt mit, das Erzbistum wolle den Sachverhalt und die entsprechenden Konsequenzen in Ruhe mit Vertretern der Pfarrei besprechen. Das Kirchenrecht sehe in einem solchen Fall die Möglichkeit vor, den Altar mit Weihrauch und Weihwasser neu zu segnen. | KNA, 24. Nov.

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