Nach der Kirchenrechtsänderung durch Papst Franziskus

Theologe: Frauen im Kirchenrecht nicht gleichberechtigt

  • Für den Kirchenrechtler Norbert Lüdecke bedeutet die jüngste Kirchenrechtsänderung noch keine Gleichberechtigung in der Kirche.
  • Zuvor hatte die Kirchenrechtlerin Reinhild Ahlers aus Münster die Änderung begüßt.
  • Allerdings steht es den Bischofskonferenzen der Welt frei, von der Änderung Gebrauch zu machen.

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Für den katholischen Kirchenrechtler Norbert Lüdecke aus Bonn bedeutet die Zulassung von Frauen zu den liturgischen Diensten Lektorin, Kommunionhelferin und Messdienerin durch Papst Franziskus noch keine Gleichberechtigung in der Kirche. Bei katholisch.de betonte er, davon solle man auch nach der jüngsten Änderung des Kirchenrechts nicht reden.

Lüdecke wies darauf hin, dass neben der Weihe weitere geschlechtsspezifischen Unterschiede im Kirchenrecht zu finden seien. Er nannte die Kirchenzugehörigkeit von Kindern mit Eltern aus verschiedenen Rituskirchen, die Ehemündigkeit und das Ehehindernis des „Frauenraubs“. Zudem gebe es weiterhin unterschiedliche Normen für Frauen- und Männerklöster und kein männliches Pendant für eine Jungfrauenweihe.

 

Reinhild Ahlers begrüßt die Änderung

 

Zuvor hatte die Kirchenrechtlerin Reinhild Ahlers aus Münster bei katholisch.de die Änderung des Kirchenrechts begrüßt und als wichtiges Signal dafür bezeichnet, dass es in der Kirche mit Ausnahme der Weihe keine rechtlichen Unterschiede zwischen Männern und Frauen mehr gebe.

Lüdecke betonte dagegen, im Kirchenrecht sei - anders als in der staatlichen Rechtsordnung - die gleiche Würde von Männern und Frauen von der Frage gleicher Rechte entkoppelt. Männer und Frauen seien in der Kirche gleichwertig, aber nicht gleichberechtigt.

 

Kein Zwang für Bischofskonferenzen

 

Nach wie vor basiere die Rechtsordnung der Kirche auf einer Geschlechterhierarchie. Daher gebe es auch kein Recht auf eine Gleichbehandlung.

Auch nach der jüngsten Änderung des Kirchenrechts steht es den Bischofskonferenzen frei, die neue Möglichkeit zu nutzen oder nicht, Frauen dauerhaft mit den Diensten des sogenannten Akolythats und des Lektorats zu betrauen. Bisher werden im deutschsprachigen Raum nur Seminaristen formell mit diesen Ämtern betraut. Alle anderen Männer wie Frauen übernehmen ohne dauerhafte Beauftragung Dienste in der Liturgie.

 

Was geändert wurde

 

Franziskus hatte verfügt, das Kirchenrecht in Kanon 230 Paragraph 1 zu ändern. Zuvor wurde dort geregelt, dass „männliche Laien ... für die Dienste des Lektors und des Akolythen auf Dauer bestellt werden“ können. In der neuen Fassung wurde die Einschränkung auf männliche Laien gestrichen.

Lektoren sind für Schriftlesungen im Gottesdienst zuständig, wobei das Evangelium dem Priester oder Diakon vorbehalten ist. Akolythen übernehmen weitere liturgische Dienste bei der Gabenbereitung und Kommunionspendung.

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