Glaubensbehörde über das Verstreuen der Asche

Vatikan: So sollen Katholiken mit der Asche ihrer Toten umgehen

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Die Asche Verstorbener muss auf Friedhöfen beigesetzt werden. Diese kirchliche Vorschrift begründet der Leiter der Glaubensbehörde, Kardinal Victor Fernandez.

Katholische Christen dürfen die Asche ihrer Verstorbenen nicht in der Natur verstreuen. Der Präfekt des Glaubensbehörde, Kardinal Victor Fernandez, bestätigt das Verbot in einem jetzt veröffentlichten Dokument. Es geht auf eine kirchliche Regelung von 2016 ein, die das Beisetzen von Asche auf Friedhöfen vorsieht. Diese bleibe gültig.

Laut Schreiben dürfen Angehörige aber einen kleinen Teil der Asche erhalten, um sie an einem für die Geschichte des Verstorbenen bedeutsamen Ort aufzubewahren. Dafür gibt es Voraussetzungen: So müsse der Hauptteil auf einem Friedhof verwahrt sein, es dürfe keine „pantheistischen, naturalistischen oder nihilistischen Missverständnisse“ geben und staatliche Gesetze seien zu beachten. In Deutschland ist das Aufbewahren von Asche zuhause verboten.

„Heiliger Respekt“

Fernandez erklärt, die Auferstehung des Leibes im christlichen Sinn sei nicht als „einfache Wiederbelebung des Leichnams“ zu verstehen. Auferstehung könne auch stattfinden, wenn der Körper völlig zerstört oder zerstreut wurde.

Eine Haltung des „heiligen Respekts“ gegenüber der Asche sei notwendig. Sie bestehe aus materiellen Überresten des Verstorbenen und sei somit Teil der historischen Reise der Person.

Anfrage eines Bischofs

Mit dem Schreiben antwortet der Präfekt auf eine Anfrage des Erzbischofs von Bologna, Kardinal Matteo Zuppi. Er wiederum berichte vom Wunsch vieler Angehöriger, die Asche Verstorbener in der Natur zu verstreuen.

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