Vatikan legt Instruktion mit Blick auf Feuerbestattungen vor

Kirche gegen anonyme Beisetzung – Asche nicht verstreuen

Wie soll man umgehen mit der Asche von Verstorbenen? Es braucht eine würdige Aufbewahrung, sagt der Vatikan – also nicht in der Wohnung, nicht auf See oder in der Natur verstreut. Beisetzungen im Wald sind nur unter Bedingungen denkbar.

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Die Asche von Verstorbenen muss an „einem heiligen Ort“ aufbewahrt werden, etwa auf Friedhöfen oder in Kirchen. Das stellt eine vatikanische Instruktion klar, die der Präfekt der Glaubenskongregation, Kardinal Gerhard Ludwig Müller, am Dienstag (25.10.2016) vorlegte.

Das Aufbewahren von Asche in Wohnräumen, das Ausstreuen in der Natur oder auf See sowie die Verarbeitung in Schmuckstücken und anderen Erinnerungsgegenständen sind nach katholischer Lehre nicht gestattet. Daran erinnert die neue Instruktion „Ad resurgendum cum Christo“ (Zur Auferstehung mit Christus).

 

Kein Aufbewahren von Asche in Wohnungen

 

Das Dokument trage der Tatsache Rechnung, dass Feuerbestattungen mittlerweile stark verbreitet seien und sich auch Ideen verbreiteten, „die dem Glauben der Kirche widersprechen“, hieß es. Die Glaubenskongregation hält vorrangig an der Erdbestattung fest – in Erinnerung an den Tod und das Begräbnis Jesu. Gleichzeitig werden Normen für die Aufbewahrung von Asche festgelegt.

Die Instruktion untersagt prinzipiell das Aufbewahren der Asche Verstorbener in Wohnungen. Ausnahmen seien nur möglich bei „schwerwiegenden und außergewöhnlichen Umständen, die von kulturellen Bedingungen lokaler Natur abhängen“, heißt es. In jedem Fall müssten „Ehrfurcht und angemessene Bedingungen der Aufbewahrung“ gewährleistet sein.

 

Bestattungen im „Friedwald“ unter Bedingungen

 

Bestattungen in einem so genannten „Friedwald“ seien zulässig, wenn sie nicht anonym erfolgen. Die deutschen Bischöfe seien über diese Begräbnisform nicht erfreut; aber mit Namensnennung des Verstorbenen und eindeutiger Kennzeichnung des Ortes sei dies möglich, sagte Kardinal Müller. Eine anonyme Bestattung widerspreche dem christlichen Glauben.

Gegen Bestattungsformen, die eine pantheistische, naturreligiöse oder nihilistische Deutung nahelegen, hat die katholische Kirche grundlegende Vorbehalte. Bei Urnenbestattungen wirkt sie mit, sofern diese nicht aus Gründen erfolgen, die der christlichen Lehre widersprechen.

 

Gegen „falsche Auffassungen über den Tod“

 

Die Kirche könne keine Haltungen oder Riten erlauben, „die falsche Auffassungen über den Tod beinhalten“, heißt es in der Instruktion. Das gelte etwa, wenn der Tod „als endgültige Vernichtung der Person, als Moment ihrer Verschmelzung mit der Mutter Natur oder dem Universum“ angesehen werde.

Für Katholiken war eine Einäscherung seit dem Edikt von Paderborn 785 verboten. Begründet wurde dies biblisch; im Alten Testament wird Feuerbestattung als schwere Schande bezeichnet. Zudem sah die Kirche darin eine Leugnung der leiblichen Auferstehung. Erst 1963 erlaubte der Vatikan auch katholischen Christen Einäscherungen.